In der Altersversorgung spielt die Zusatzrente eine wichtige Rolle. Denn oft reichen die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher früh daran denken, sich privat abzusichern.
Zusatzrente: Den Ruhestand finanziell absichern
Private und betriebliche Vorsorgemöglichkeiten für Ihren Ruhestand
Pflichtversicherung und private Altersversorgung kombinieren
Die gesetzliche Regelaltersrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um ein sorgenfreies Leben im Ruhestand zu führen. Daher ist es nie zu früh, aber auch nie zu spät dafür, Ihre gesetzliche Rentenversicherung durch eine Zusatzrente zu ergänzen. Je länger Sie ansparen, desto mehr Geld bekommen Sie selbstverständlich im Ruhestand. Neben der Anspardauer entscheiden Sie auch über die Art Ihrer zusätzlichen privaten Altersrente. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer klassischen Betriebsrente, einer privaten Rentenversicherung, der VBL-Rente, der Riester- sowie der Rürup-Rente.
Zusatzrenten im Überblick
Klassische Betriebsrente: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beitragszahlzungen oder finanziert die Betriebsrente sogar ganz. Der Staat fördert diese Art der Zusatzrente in erheblichem Umfang, wenn Sie einen Teil der Beiträge selbst einzahlen.
Private Rentenversicherung: Diese Form der Zusatzrente schließen Sie selbst mit einem Versicherungsunternehmen ab. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und damit auch zwischen verschiedenen Konditionen und Versicherungsbedingungen. Ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bekommen Sie die private Rentenversicherung lebenslang monatlich ausgezahlt. Das von Ihnen angesparte Vermögen wird dabei in eine monatliche Rente umgerechnet.
VBL-Rente: Die Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit einem Tarifvertrag. Damit erhalten sie zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.
Riester- und Rürup-Rente: Hierbei handelt es sich um Formen der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Die Riester-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag oder als Wohn-Riester-Produkt zur Tilgung von Immobilienschulden. Die Rürup-Rente hingegen ist vor allem für Selbstständige gedacht. Ihre Besonderheit liegt in den erheblichen Steuervorteilen, von denen Versicherungsnehmer in den Jahren der Ansparung profitieren.
Gesetzlicher Renteneintritt und Rentenleistungen
Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrenten wurde in den letzten Jahren schrittweise angehoben. Bis 2029 erfolgt eine weitere sukzessive Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch Ihre Rente auch vor oder nach dem Renteneintrittsalter beantragen. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie aber mit Abschlägen rechnen.
Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67
Versicherte Geburtsjahr |
Anhebung um | Rentenalter |
1955 | 9 Monate | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 10 Monate | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 11 Monate | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 12 Monate | 66 Jahre |
1959 | 14 Monate | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 16 Monate | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 22 Monate | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 24 Monate | 67 Jahre |
Die gesetzlichen Rentenleistungen umfassen die Zahlung von Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrente, Zahlungen an die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner, die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie Beratung und Information für Versicherte und Betriebe.
Fragen und Antworten zur Zusatzrente
Die Mindestversicherungszeit für alle gesetzlichen Rentenarten beträgt:
5 Jahre für die Regelaltersrente, die Rente wegen Erwerbsminderung, die Witwen-, Witwer-, Halbwaisen-, Vollwaisen- und Erziehungsrente.
20 Jahre für eine Rente aufgrund von voller Erwerbsminderung für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
25 Jahre für eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie Bergleute ab dem 50. Lebensjahr.
35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen.
45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die Formel zur Berechnung lautet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe
Entgeltpunkte: Zur Ermittlung der Entgeltpunkte wird jedes Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht Ihr Verdienst dem Durchschnittsverdienst, erhalten Sie für das Vergleichsjahr einen Entgeltpunkt.
Zugangsfaktor: In den Zugangsfaktor gehen sowohl Zuschläge bei Ihrer Rente als auch Abzüge ein. Abzüge werden fällig, wenn Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Zuschläge hingegen erhalten Sie, wenn Sie nach Erreichen der Altersgrenze vorerst auf Ihre Rentenbezüge verzichten und beispielsweise weiterarbeiten.
Rentenartfaktor: Bei der Ermittlung des Rentenartfaktors kommt es auf die Art Ihrer Rente an – zum Beispiel Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung und so weiter. Dadurch fällt der Rentenartfaktor von Person zu Person unterschiedlich aus.
Rentenwert: Dabei handelt es sich um den in Euro ausgedrückten Wert eines Entgeltpunkts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Wert wird immer der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst.