Rentenberechnung verstehen

Wichtige Faktoren bei der Ermittlung Ihrer Rentenhöhe

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt nicht nur davon ab, wie viel Geld Sie verdienen. Auch andere Faktoren wie Ausbildungszeiten und der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts spielen bei der Rentenberechnung eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten sammeln

Wenn Sie in einem Jahr genauso viel verdienen wie der Bundesdurchschnitt aller Versicherten, erhalten Sie einen Entgeltpunkt – auch Rentenpunkt genannt. Wer zum Beispiel die Hälfte vom Durchschnittsgehalt in Deutschland verdient, bekommt nur einen halben Entgeltpunkt. Wer das Doppelte verdient, erhält zwei Punkte. Liegen Sie 10 Prozent über dem Jahresdurchschnittsverdienst, sind das 1,1 Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Geldwert in Euro, dem Rentenwert. Diesen legt die Bundesregierung jährlich neu fest. Der Rentenwert bezeichnet den Betrag, den Sie für einen Entgeltpunkt pro Monat als Rente erhalten. Stand 2023 bringt ein Punkt eine monatliche Rente von 37,60 Euro.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Bei hohen Jahreseinkommen erhalten Sie nicht auf Ihren gesamten Verdienst Entgeltpunkte. Berücksichtigung findet nur der Betrag, der unterhalb der Beitragsmessungsgrenze liegt. Die Beitragsmessungsgrenze bezeichnet das maximale Bruttoeinkommen, das in die Rentenberechnung einfließt. Verdienen Sie mehr, bedeutet das einerseits, dass Sie für diese Gehaltsteile keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Andererseits erwirtschaften Sie für diesen Anteil auch keine Entgeltpunkte. Der Teil Ihres Gehalts, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat also keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente. Sie können diesen Betrag aber für eine private Rentenversicherung nutzen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge.

Rentenansprüche hängen von Versicherungszeiten ab

Neben der Höhe des Gehalts sind für die Rentenberechnung auch die Zeiten entscheidend, in denen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. Allerdings hängt von den erfassten Zeiten ab, ob bei Ihnen überhaupt ein Anspruch auf Altersrente besteht. Dazu müssen Sie eine Mindestversicherungszeit – die sogenannte Wartezeit – von fünf Jahren vorweisen können. Bei anderen Rentenarten wie Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder Schwerbehindertenrente sowie der Rente mit 63 oder der Rente für besonders langjährig Versicherte gelten abweichende Wartezeiten. Anrechnen lassen sich unter anderem folgende Lebensabschnitte:

  • Schul- und Berufsausbildung
  • Studium
  • Wehr-, Zivil- sowie Bundesfreiwilligendienst
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten zur Pflege von Angehörigen
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld
  • Zeiten freiwilliger Einzahlung in die Rentenversicherung – beispielsweise bei Minijobbern


Achten Sie für die Rentenberechnung darauf, dass diese Zeiten vollständig in Ihrem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert sind. Überprüfen Sie Ihre Renteninformation und reichen Sie fehlende Unterlagen nach. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie keine Renteninformation mehr, da das jährliche Schreiben durch die Zusendung einer Rentenauskunft alle drei Jahre ersetzt wird. Wenn Ihr Antrag auf Altersrente bewilligt wird, erhalten Sie den Rentenbescheid. In diesem stehen alle Informationen zu Rentenart, Rentenbeginn, Rentenhöhe und Rentendauer.

Zuschläge oder Abschläge durch Zeitpunkt des Renteneintritts

Der Gesetzgeber legt das Alter fest, ab dem Sie Ihre Rente in voller Höhe beanspruchen können. Dieser Zeitpunkt geht als sogenannter Zugangsfaktor in die Berechnung Ihrer Rentenhöhe ein. Weicht Ihr Renteneintrittsalter von der Regelaltersrente ab, führt das zu bestimmten Abschlägen oder Zuschlägen. Wenn Sie Ihre Rente vorzeitig beziehen, fallen Abschläge an. Diese betragen 0,3 Prozent pro Kalendermonat, den Sie früher aufhören zu arbeiten. Die Abschläge werden mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen, sondern bleiben dauerhaft bestehen. Wenn Sie sich zu einem Zeitpunkt zur Ruhe setzen, der jenseits der Regelaltersgrenze liegt, erhalten Sie Zuschläge. Jeder Monat, den Sie später in den Ruhestand gehen und weiter Rentenbeiträge zahlen, bringt Ihnen ein Plus von 0,5 Prozent. Beachten Sie auch, dass Sie als Rentner unbegrenzt viel hinzuverdienen dürfen. Es wird nichts auf Ihre Rente angerechnet.

Rentenberechnung mit Formel

Zum Rentenbeginn wandelt die Rentenversicherung Ihre Entgeltpunkte mithilfe einer Rentenformel in eine Euro-Summe um. Dabei ergibt sich Ihre monatliche Rentenhöhe aus der Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, aktuellen Rentenwert und Rentenartfaktor. Der Rentenartfaktor gibt an, um welche Art der Rente es sich handelt. Für die normale Altersrente liegt dieser bei 1,0. Für Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Witwenrente oder Waisenrente gilt meist ein geringerer Rentenartfaktor. Dann fällt die Rente in der Regel niedriger aus als bei der Altersrente.

Mit privater Altersvorsorge Versorgungslücke schließen

Wenn Sie auch nach Ende Ihrer Erwerbstätigkeit Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchten, können Sie sich nicht auf die gesetzliche Rente verlassen. Schließen Sie deshalb die Lücke in Ihrem Rentenkonto und sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge frühzeitig fürs Rentenalter vor. Ein Mitarbeiter Ihrer Bank berät Sie gerne. Zudem können Sie mit unserem Altersvorsorge-Rechner beispielhaft ausrechnen, wie viel Geld Sie zusätzlich zurücklegen müssen, um Ihre Wunschrente zu erhalten.

Lassen Sie sich zum Thema Altersvorsorge bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.