Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stocken Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung ihre gesetzliche Rente auf. Ein Teil des Bruttoeinkommens fließt dabei direkt in die Versicherung. So zahlen Versicherte weniger Sozialabgaben und Steuern. Hier erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung.
Entgeltumwandlung
Zusatzrente vom Bruttolohn bezahlen
Staatlich geförderte Altersabsicherung
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Dabei profitieren Sie von Steuervorteilen. Außerdem fallen weniger Sozialabgaben an. Denn Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung und Sozialversicherung bleiben bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Rentenversicherung. Als Mitarbeiter zahlen Sie also nur Steuern und Abgaben auf das Einkommen, das nach Abzug der Beiträge übrig bleibt. So sparen Sie jeden Monat einige Prozentpunkte an Renten- und Sozialversicherung. Durch die Umwandlung fließt in der Einzahlungsphase mehr Geld in Ihre Altersvorsorge als netto an Einkommen fehlt. Erst mit der Auszahlungsphase fallen Steuern auf die Rente an. Der Steuersatz in der Rentenzeit ist jedoch geringer als während der Erwerbstätigkeit.

Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben einen Anspruch darauf, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Auswahl der Betriebsrente bleibt jedoch dem Unternehmen vorbehalten. Ihr Arbeitgeber hat die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen: Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage, Unterstützungskasse oder Direktversicherung.
Arbeitgeberzuschuss möglich
Die Entgeltumwandlung ist in erster Linie arbeitnehmerfinanziert. Allerdings beteiligen sich Arbeitgeber häufig durch Zuschüsse an der Finanzierung, da sie in der Regel durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Sie können als Mitarbeiter auch einen individuellen Zuschuss aushandeln. Bei Neuverträgen ab 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss in die Vorsorge ihrer Beschäftigten zu zahlen – falls sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Wann ist die Entgeltumwandlung sinnvoll?
Prinzipiell ist eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer sinnvoll. Denn das Rentenniveau sinkt und damit auch die gesetzliche Rente, die Sie beziehen werden. Diese reicht häufig nicht aus, um den jetzigen Lebensstandard im Rentenalter beizubehalten. Angestellte, die häufig den Arbeitgeber wechseln, können die Betriebsrente in der Regel übertragen. Dennoch sollten Sie vor dem Jobwechsel die Bedingungen genau prüfen. Besonders sinnvoll ist die Entgeltumwandlung, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter durch Zuschüsse finanziell unterstützt. Für Gutverdiener gibt der finanzielle Zuschuss des Arbeitgebers erst den Ausschlag, ob die Entgeltumwandlung als Altersvorsorge überhaupt attraktiv ist. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Rente zu planen, um die finanzielle Lücke im Alter schließen zu können. Lassen Sie sich über das Thema Altersvorsorge bei Ihrer Bank beraten.