Reiseversicherungen

So sichern Sie sich bei Urlaubsreisen ab

4. Januar 2024

Ob Sie Ihren nächsten Urlaub lange planen oder spontan etwas buchen: Mit der passenden Reiseversicherung können Sie Ihre verdiente Auszeit genießen. Denn so sind Sie im Notfall bei Reisen ins Ausland abgesichert. Hier erfahren Sie welche Reiseversicherung Sie benötigen.

Bei Krankheit im Urlaub

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie im Urlaub oder im Auslandsaufenthalt bei Krankheit oder Unfall finanziell abgesichert. Behandlungskosten im Ausland können hoch ausfallen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen übernimmt vieles, was die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt. Dazu zählt neben der Behandlung vor Ort auch der Rücktransport ins Heimatland. Hier gibt es zwei Möglichkeiten der Auslandskrankenversicherung: Der Versicherer übernimmt bei Erkrankung lediglich die Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte oder er deckt auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte ab. Im ersten Fall kommt er nur für Ihre Rückreise auf, wenn die Behandlungsmöglichkeiten im Urlaubsland nicht ausreichend sind. In europäischen Ländern ist dafür der medizinische Standard in der Regel zu hoch. Im zweiten Fall erfolgt der Krankenrücktransport auf Wunsch des Patienten – zum Beispiel, weil er sich im Heimatland besser erholen kann.

Tipp: Informieren Sie Ihren Versicherer, wenn Sie sich während eines Auslandsaufenthaltes behandeln lassen. So können Sie sichergehen, dass sie die Kosten übernimmt.

Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen

Sind Sie aus geschäftlichen Gründen im Ausland unterwegs, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für medizinische Behandlungen zu übernehmen. Wenn Sie als Arbeitnehmer gesetzlich versichert sind, wird Ihre Krankenkasse Ihrem Arbeitgeber die Kosten erstatten – aber nur bis zu dem Betrag, den eine gesetzliche Krankenkasse für eine entsprechende Behandlung in Deutschland zahlen würde. Um diesen meist langwierigen Prozess zu umgehen, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, eine Reisekrankenversicherung für Geschäftsreisen abzuschließen. Häufig beinhaltet diese auch eine Gepäckversicherung sowie die Erstattung der Stornokosten bei Reiserücktritt.

Reisen mit dem Auto

Für Urlaubsreisen mit dem eigenen Fahrzeug ist die Internationale Versicherungskarte (IVK) – oder auch Grüne Karte – ein nützlicher Begleiter. Sie dient Ihnen als Nachweis Ihres Versicherungsschutzes. Innerhalb der EU ist die Karte nicht notwendig. Bei einem Unfall kann sie aber trotzdem hilfreich sein, denn sie enthält wichtige Informationen für die Unfallaufnahme. In folgenden Ländern ist die Grüne Karte allerdings Pflicht: Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Tunesien, Türkei und Ukraine. Der Kosovo erkennt die Karte nicht an. Hier müssen Sie an der Grenze eine kosovarische Kfz-Versicherung abschließen.

Eine sinnvolle Zusatzabsicherung im Ausland ist der Schutzbrief. Er ist in vielen Kfz-Versicherungen bereits enthalten. Im Notfall haben Reisende damit Anspruch auf Pannenhilfe und einen Abschleppdienst. Falls auch andere Personen das Fahrzeug führen, sollten Sie die Schutzbriefleistung so abschließen, dass sie für alle Fahrer gilt und nicht nur für Einzelpersonen. Mit einem Europäischen Unfallbericht im Reisegepäck können Sie im Urlaubsland einen Unfallhergang detailliert dokumentieren. Legen Sie am besten ein oder mehrere Exemplare in Ihr Auto, auch in der Sprache Ihres Reiselandes. 

Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung

Zu den Reiseversicherungen gehört auch die Reiserücktrittsversicherung (auch bekannt als Reiseabbruchversicherung). Sie ist besonders bei teuren Reisen sinnvoll. Denn so bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, wenn Sie Ihren Urlaub zum Beispiel bei Erkrankung nicht antreten können. Vor allem bei Urlauben mit Kindern ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert. Wenn der Nachwuchs erkrankt, geht das Geld bei Reiserücktritt nicht verloren. Außerdem kommt eine Reiserücktrittversicherung für die Stornokosten auf. Ob sich eine Reisegepäckversicherung für Sie lohnt, ist abhängig von der jeweiligen Police. Oft greift der Schutz nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb sollten Sie einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, um zu erfahren, inwiefern ihr Reisegepäck Teil des Reiseschutzes ist.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Nicht immer ist es notwendig, eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Viele bestehende Versicherungen gewährleisten ihren Reiseschutz auch im Ausland. Eine private Unfallversicherung zum Beispiel schützt Sie finanziell bei Haushalts- und Freizeitunfällen weltweit. Aktivurlauber sollten sich darüber informieren, ob die Unfallversicherung auch für Risikosportarten wie Fallschirmspringen oder Bergsteigen haftet. Eine private Haftpflichtversicherung greift ebenfalls im Ausland. Überprüfen Sie, ob sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernimmt, die sich in einer gemieteten Ferienunterkunft ereignen. Eine Hausratversicherung haftet nicht nur bei Einbrüchen zu Hause, sondern auch bei Einbrüchen ins Hotelzimmer. Damit sind Ihre Wertsachen und Ihr Reisegepäck im Ausland zudem finanziell gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, austretendes Leitungswasser und Einbruchdiebstahl geschützt.

Versichert durch Ihre Kreditkarte

Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Reiseversicherung zudem das Angebotspaket Ihrer Kreditkarte. Viele Karten beinhalten ein attraktives Versicherungspaket für Reisen. Mit der GoldCard der Volksbanken Raiffeisenbanken beispielsweise bezahlen Sie nicht nur weltweit bargeldlos, heben Geld ab und profitieren von Mehrwertleistungen wie dem Reisebuchungsservice mit sieben Prozent Reisebonus. Sie sind außerdem durch ein umfangreiches Reiseversicherungspaket geschützt. Häufig beinhaltet dies ein Reisversicherungspaket inklusive einer Gepäckversicherung und einer Reiseabbruchversicherung. Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank über den genauen Umfang der Leistungen.

Reisen in Corona-Zeiten

Nach wie vor ist Corona auch bei der Reiseplanung ein Thema. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über mögliche Einschränkungen in Ihrem Urlaubsland. Ihr erster Ansprechpartner ist hier immer der Reiseanbieter. Er weiß auch, ob Ihr Flug oder Ihre Reise stattfinden kann oder ausfallen muss. Zudem erfahren Sie hier alles über die Konditionen einer Stornierung, um Stornokosten zu vermeiden. Sollten Sie am Reiseort an Covid-19 erkranken, übernimmt Ihre Auslandskrankenversicherung die Kosten für die notwendige medizinische Behandlung.

Lassen Sie sich zu den verschiedenen Reiseversicherungen bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank, Ihre Krankenkasse oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.