Pensionskasse

Die unkomplizierte betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die Pensionskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV. Sie eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. So erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung mit minimalem Verwaltungsaufwand. Hier erfahren Sie mehr zur Pensionskasse als Durchführungsweg einer Betriebsrente.

Ihre Vorteile mit der Pensionskasse

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung mit minimalem Verwaltungsaufwand
  • Einfache, sichere und unbürokratische Form der bAV
  • Einsparung von Lohnnebenkosten und Steuern möglich
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter
  • Kombination mit anderen Formen der bAV möglich
  • Umfassende Beratung nach unseren genossenschaftlichen Werten: fair, transparent und auf Augenhöhe

So funktioniert die Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die Altersvorsorgeleistungen erbringen. Sie unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht. Als Arbeitgeber schließen Sie dort in der Rolle des Versicherungsnehmers eine Rentenversicherung für Ihren Arbeitnehmer ab. Dieser hat als versicherte Person gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Die Auszahlung der Pensionskasse an den Arbeitnehmer erfolgt im Rentenalter entweder als lebenslange monatliche Altersrente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

Pensionskasse: Vorteile für Ihr Unternehmen

Bei der betrieblichen Altersversorgung mit einer Pensionskasse fallen in der Regel keine zusätzlichen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung an. Als Arbeitgeber profitieren Sie von Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Vorausgesetzt, ein Teil des Bruttogehalts Ihres Arbeitnehmers wird durch Entgeltumwandlung in Beiträge zur Pensionsversicherung umgewandelt. Darüber hinaus können Sie Ihre Beiträge für die Pensionskasse als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung

Qualifizierte Fachkräfte sind nicht immer leicht zu finden. Zudem binden sich Mitarbeiter häufig nur ungern langfristig an ein Unternehmen. Deshalb kann eine betriebliche Altersversorgung wie die Pensionskasse ein wichtiges Kriterium bei der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung sein. Schaffen Sie mit einer betrieblichen Altersversorgung Anreize, damit Ihre Mitarbeiter gerne in Ihrem Unternehmen bleiben und sich zukünftige Arbeitnehmer für Sie entscheiden.

Wer finanziert die betriebliche Altersversorgung?

Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden durch den Arbeitgeber, die Mitarbeiter oder beide gemeinsam erbracht. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV leistet der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Arbeitslohn oder Gehalt. Wenn die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Einkommen des Arbeitnehmers in die Zusatzrente eingezahlt werden, handelt es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte bAV. Auch eine Mischform beider Finanzierungsformen ist möglich. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ist oft auch eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung.

Angebot einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen

Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings können Sie als Arbeitgeber den Durchführungsweg festlegen. Neben der Pensionskasse gibt es noch die Möglichkeit eines Pensionsfonds, einer Pensionszusage, der Unterstützungskasse und einer Direktversicherung. Lassen Sie sich über eine betriebliche Altersversorgung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

Sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altersversorgung zusätzlich ab.

Die Pensionskasse ist eine einfache, sichere und unbürokratische Form der bAV. Dabei können Sie Lohnnebenkosten sowie Steuern sparen.

Fragen und Antworten zur Pensionskasse

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei einer Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt – wird ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitnehmer in Beiträge für die Pensionsversicherung umgewandelt.

Ist der Einschluss von Zusatzversicherungen möglich?

Ja. Wenn Ihre Mitarbeiter es wünschen, können sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder Hinterbliebenenschutz mit einschließen.