Rürup-Rente

Steuern sparen und fürs Alter vorsorgen

Die Rürup-Rente bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile. In der Ansparphase können Sie Ihre Beiträge direkt von der Steuer absetzen. Gleichzeitig sorgen Sie für Ihr Alter vor. Denn im Ruhestand erhalten Sie eine garantierte lebenslange Rente.

Ihre Vorteile mit einer Rürup-Rente

  • Garantierte monatliche Rente – ein Leben lang
  • Staatliche Förderung durch Steueranreize
  • Kapitalschutz in der Ansparphase
  • Optionale Zusatzversicherungen
  • Genossenschaftliche Unterstützung für Ihre Altersvorsorge

Zukunftsvorsorge verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2014)

Sicher in den Ruhestand

Mit der Rürup-Rente erhalten Sie im Ruhestand eine garantierte monatliche Rente – und das ein Leben lang. Die Auszahlung der Rürup-Rente – auch Basisente genannt – erfolgt mit dem Eintritt ins Rentenalter. Laut Gesetz können Sie ab 62 Jahren in Rente gehen. Auch bei finanziellen Engpässen sind Ihre Einzahlungen in der Ansparphase geschützt. Ihre Altersvorsorge wird zum Beispiel nicht gepfändet oder bei Arbeitslosigkeit angetastet. Zusätzlich erhöhen sich Ihre Rentenzahlungen durch die Überschussbeteiligung. Es ist gesetzlich geregelt, dass Versicherungsnehmer an den Gewinnen beteiligt sind, die mit ihren eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet werden. Mit der Rürup-Rente gehen Sie finanziell abgesichert in den wohlverdienten Ruhestand.

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Die Rürup-Rente richtet sich zum Beispiel an Menschen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, und daher keine Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen. Aber auch Besserverdienende, die in der Regel von einer hohen Versorgungslücke im Alter betroffen sind, sollten darüber nachdenken. Denn sie können aufgrund des Steuersatzes in der Ansparphase der Rürup-Rente von einem attraktiven Steuervorteil profitieren.

Wer mit einem Einmalbetrag für das Alter vorsorgen möchte, oder die Riester-Förderung bereits ausgeschöpft hat und seine Altersvorsorge weiter ausbauen will, kann dies ebenfalls mit der Rürup-Rente tun.

Es gibt aber auch Personengruppen, zu denen eine andere Vorsorgeoption besser passt. Wer zum Beispiel über kein steuerpflichtiges Einkommen verfügt, während der Ansparphase auf das angesparte Kapital zugreifen möchte oder im Alter keine regelmäßige Kapitalauszahlung benötigt, sollte eine andere Form der Altersvorsorge wählen. Ihre Volksbank Raiffeisenbank hilft Ihnen gern bei der Suche nach der idealen Lösung.

Welche Arten der Rürup-Rente gibt es?

Bei der Rürup-Rente gibt es in verschiedene Vertragsarten. Neben der klassischen Rentenversicherung können Sie sich beispielsweise auch für Indexpolicen entscheiden und so Zinsüberschüsse teilweise in Aktienfonds anlegen. Da diese Produkte allerdings sehr komplex sind, eignen sie sich eher für erfahrene Anleger.

Eine weitere Alternative zur klassischen Rürup-Rente ist die fondsgebundene Rürup-Rente. Wenn Sie dabei die Variante mit Garantie wählen, legt der Versicherer einen Teil Ihres Geldes verzinst an, und investiert den anderen Teil für Sie in Aktienfonds. Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente ohne Garantie entfällt der klassisch angelegte Teil und das gesamte Kapital fließt in Aktien. Lassen Sie sich beraten, um das richtige Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Rürup-Rente von der Steuer absetzen

Schon heute profitieren Sie mit der Rürup-Rente von einem Steuervorteil. Die Beiträge für die Basisversorgung, im Kontext der Steuererklärung Altersvorsorgeaufwendungen genannt, können Sie ab dem ersten Euro als Sonderausgaben bei der Steuer angeben. Dafür müssen Sie die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausfüllen. Damit eignet sich diese staatlich geförderte Altersvorsorge besonders für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Aber auch Beamte können davon profitieren.

Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?

Für die Rürup-Rente gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Beide werden nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2058 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Den aktuellen Besteuerungsanteil für Ihren Rentenjahrgang finden Sie hier. Im Folgejahr nach dem Renteneintritt wird der nicht versteuerte Anteil als Rentenfreibetrag festgesetzt. Spätere Erhöhungen der Rente haben keinen Einfluss auf die Höhe des Freibetrags.

Optionale Zusatzversicherungen

Ihre Rürup-Rente können Sie um verschiedene Zusatzleistungen erweitern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Fall ist es zudem möglich, die Versicherungsbeiträge gemeinsam mit den Beiträgen zur Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, darf der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings nicht mehr als 49 Prozent des Gesamtbeitrags zur Basisrente ausmachen.

Eine Kombination von Rürup-Rente und Hinterbliebenenabsicherung ist ebenfalls möglich. So sichern Sie Ihre Familie finanziell für den Ernstfall ab. Dabei gibt es verschiedene Schutzmöglichkeiten, zum Beispiel die Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes der Hauptrente an die Hinterbliebenen oder die Festlegung einer Rentengarantiezeit, innerhalb derer Ihre Angehörigen weiter die Rentenzahlungen erhalten. Bei dieser Zusatzversicherung darf der Beitrag ebenfalls nicht mehr als 49 Prozent des Gesamtbeitrags zur Rürup-Rente ausmachen, wenn Sie die volle staatliche Förderung erhalten möchten. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gern zur Rentenversicherung und den optionalen Zusatzleistungen.

Was ist der Unterschied zwischen der Rürup- und der Riester-Rente?

Bei der Rürup- und der Riester-Rente greifen unterschiedliche Strategien, um die Sparer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge zu unterstützen. In der Ansparphase der Rürup-Rente werden die Beiträge mit bis zu 2.100 Euro im Jahr gefördert und zudem steuerlich berücksichtigt. Die Riester-Rente hingegen bietet attraktive Zulagen. Auch hier gibt es Steuervorteile, aber in geringerem Umfang. Mehr Informationen zur Riester-Rente finden Sie hier.

Fragen und Antworten zur Rürup-Rente

Sind auch Angehörige durch die der Rürup-Rente abgesichert?

Auf Wunsch können Sie Ihre Rürup-Rente um einen Hinterbliebenenschutz erweitern. Im Todesfall erhält Ihr Ehepartner dann eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Auch Kinder, die kindergeldberechtigt sind (bis max. 25 Jahre) sind abgesichert.

Wie hoch sind die Abschlussgebühren bei der Rürup-Rente?

Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort angezeigt.

Muss ich von meiner Rürup-Rente im Alter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?

Sind Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie in der Auszahlungsphase der Rürup-Rente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Anders sieht es aus, wenn Sie freiwilliges Mitglied sind. Dann besteht eine Beitragspflicht, allerdings sind die Beträge gedeckelt. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.175 Euro im Monat.

Bei Rentnern, die privat kranken- und pflegeversichert sind, richtet sich die Höhe der Beiträge nach den Konditionen im Versicherungsvertrag. Die Einnahmen aus der Rürup-Rente spielen hier keine Rolle.

Profitieren Sie von einer garantierten lebenslangen Rente.

Mit der Rürup-Rente sparen Sie Steuern und sorgen fürs Alter vor. Ihnen ist eine monatliche Rente ein Leben lang sicher.