Sie möchten Kapital sicher anlegen und so Vermögen aufbauen? Mit einem Riester-Fondssparplan profitieren Sie von hohen Chancen auf Rendite und erhalten beim Sparen außerdem Zulagen vom Staat. Hier erfahren Sie mehr über Fondsanlagen zur Altersvorsorge.
Riester-Fondssparplan
Fondsanlage mit staatlicher Förderung
Ihre Vorteile mit einem Riester-Fondssparplan
- Attraktive Chancen auf Rendite durch Anlage in Fonds
- Staatliche Förderung durch Riester-Zulagen
- Eigenbeiträge und staatliche Zulagen gegen Wertverlust gesichert
- Zusätzliche Rentenzahlung neben der gesetzlichen Rente
- Transparente und faire Beratung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort
Was ist ein Riester-Fondssparplan?
Mit einer privaten Altersvorsorge erhalten Sie eine lebenslange zusätzliche Rente. Auf diese Weise können Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung füllen und sich finanziell für den Ruhestand absichern. Bei Riester-Fondssparplänen handelt es sich um staatlich geförderte Fondssparpläne, bei denen Sie gegebenenfalls Steuervorteile erhalten. Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Als Anleger investieren Sie in Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds. So können Sie durch Ihren Riester-Fondssparplan von den Renditechancen der Börse profitieren. Je höher Ihre Anlage in Fonds, desto größer sind die möglichen Zinsgewinne. Dadurch kann die Höhe Ihrer Rente im Verlauf der Auszahlphase steigen. Ein Absinken ist hingegen nur bis zum Garantieniveau möglich. Ihre gezahlten Beträge sowie sämtliche staatliche Zulagen erhalten Sie also in jedem Fall.
Riester-Förderung im Überblick
Beim Riester-Fondssparplan sparen Sie nicht allein, denn der Staat unterstützt Sie mit Zulagen. Zu den drei Zulagenarten zählen die Grundzulage, die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus. Alle Versicherungsnehmer erhalten die volle Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Dazu müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres beitragspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen – maximal 2.100 Euro pro Jahr abzüglich Zulagen. Eltern können sich außerdem über die Kinderzulage freuen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Kindergeld beziehen. Die Zulage liegt bei 185 Euro pro Jahr und Kind. Das gilt für alle Kinder, die vor 2008 geboren worden sind. Für später geborene Kinder beträgt der Zuschuss sogar 300 Euro pro Jahr. Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Riester-Zulage in Höhe von 200 Euro. Diese erhalten Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn
Wer sich für einen Riester-Fondssparplan entscheidet, genießt Sicherheit. Denn bei Riester-Rentenverträgen erhalten Sie eine sogenannte Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter laut Gesetzgebung während der Auszahlphase sowohl Ihre Einzahlungen zurückerhalten, als auch Anspruch auf die staatlichen Zulagen in voller Höhe haben. Sichern Sie sich also frühzeitig ab und bauen Sie mit dem Riester-Fondssparplan Ihre Altersvorsorge auf. Bei Fragen zu dieser Anlageform steht Ihnen ein Berater Ihrer Bank gerne zur Verfügung.
Riester-Fondssparplan: So beantragen Sie Zulagen
Die Zulagen für Ihren Riester-Fondssparplan müssen Sie jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Alternativ können Sie dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags eine Vollmacht zur Beantragung erteilen. Füllen Sie dazu den Antrag auf Altersvorsorgezulage innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des Vertrags aus und reichen Sie ihn bei Ihrem Riester-Anbieter ein. Sie können die Zulagen also für zwei Jahre rückwirkend beantragen. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern – zum Beispiel durch einen Umzug – müssen Sie Ihren Vertrag entsprechend anpassen lassen.
Fragen und Antworten zum Riester-Fondssparplan
Grundsätzlich ist jeder zulagenberechtigt, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:
- Beamte
- Pflichtversicherte Landwirte und Selbständige
- Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende
- Eltern in Elternzeit und während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit
- Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.