Der Begriff "Rentenlücke" oder "Versorgungslücke" bezeichnet die Differenz zwischen Ihrem letzten monatlichen Nettoeinkommen und dem Einkommen, das Sie nach Ihrem Rentenbeginn von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Wie Sie Ihre Vorsorgelücke schließen, erfahren Sie hier.
Rentenlücke
So schließen Sie Ihre Versorgungslücke
Rentenlückenrechner
Um die Höhe Ihrer Versorgungslücke eindeutig bestimmen zu können, müssen Sie verschiedene Faktoren in Ihre Berechnung einbeziehen. Das Vorhandensein einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung, mögliche Kosteneinsparungen im Alter – zum Beispiel, weil das Haus abbezahlt ist – und materielle Wünsche spielen beispielsweise eine Rolle. Welchen Rentenanspruch habe ich im Alter? Wie viel Einkommen hätte ich gerne im Alter? Wie viel Geld sollte ich ab heute dafür zurücklegen? Diese Fragen sollten in Ihre Berechnung miteinfließen. Damit Sie Ihre finanzielle Situation im Rentenalter frühzeitig einschätzen können, stellen wir Ihnen unseren Rentenrechner zur Verfügung.
Damit berechnen Sie die Differenz zwischen Ihrem heutigen Nettogehalt und Ihrer zu erwartenden Rente. So wissen Sie, in welcher Höhe Sie Ihre private Altersvorsorge abschließen müssen, um zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente vorzusorgen. In den meisten Fällen reicht die Nettorente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Renteneintritt zu halten.
Altersvorsorge-Rechner: Jetzt Versorgungslücke berechnen
Rentenlücke schließen
Um mögliche Rentenlücken zu schließen, sollten Sie frühzeitig Ihre Altersversorgung in die eigenen Hände nehmen und sich für eine private Zusatzrente entscheiden. Ob betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente, Rürup-Rente oder fondsgebundene Rentenversicherung – jede Art der Vorsorge unterstützt Sie dabei, Ihren gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten. Je früher Sie eine passende Geldanlage finden, desto mehr Sparraten zahlen Sie ein und desto mehr angespartes Kapital steht Ihnen im Rentenalter zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Thema Rentenlücke
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die noch werktätigen Beitragszahler die monatlichen Bezüge aller Rentner. Dieses Modell ist auch als Generationenvertrag bekannt. Dabei zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich einen vertraglich vereinbarten Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dieses Geld erhalten dann die aktuellen Rentenempfänger. Doch dieses System funktioniert nur, solange die Bevölkerung wächst oder zumindest in ihrer Altersstruktur konstant bleibt. Reduziert sich der Anteil der Jüngeren, verschlechtert sich die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Anzahl der Rentenempfänger. Experten sind sich mittlerweile einig: Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein wird es künftig nicht mehr möglich sein, den gewohnten Lebensstandard nach dem Rentenbeginn zu halten.
Nehmen Sie möglichst früh Ihre Altersvorsorge durch das Abschließen einer privaten Rentenversicherung in die Hände. Ob mit einer Riester - oder Rürup-Rente, einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der fondsgebundenen Rentenversicherung, einem Riester-Fondssparplan oder mit Wohn-Riester – je früher Sie mit dem Sparen anfangen, desto größer wird die Auszahlsumme, die Sie im Alter erhalten.
Ihre Renteninformation erhalten die in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten per Brief. Das ermöglicht ihnen einen Überblick über ihre erworbenen Rentenansprüche. Zudem informiert die Renteninformation über die Rentenansprüche bei einer Erwerbsminderung. Sie wird jährlich automatisch an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben.
Versicherte müssen einen Antrag auf Rentenzahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung einreichen. Den Rentenantrag sollten sie ca. drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Rentenzahlung immer am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den Monat.