Rentenbeginn: Wann kann ich in Rente gehen?

Von diesen Faktoren hängt das Renteneintrittsalter ab

Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten, die sich unter anderem durch den Rentenbeginn unterscheiden. Wollen Sie vom gesetzlichen Eintrittsalter abweichen und kürzer oder länger arbeiten als vorgesehen, können Sie mit Abzügen bzw. Zuschlägen bei Ihrer monatlichen Rente rechnen.

Den Ruhestand früher oder später als vorgesehen antreten

Sie können unter Umständen schon in Rente gehen, bevor Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Je nach Ihrem Geburtsjahr und der Dauer Ihrer Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie dann allerdings lebenslang Abschläge in Kauf nehmen. Diesen finanziellen Verlust können Sie ausgleichen, indem Sie Rentenpunkte dazukaufen, also freiwillig Beiträge nachzahlen.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Ihre Rente nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt antreten, sondern können auch dann weiterarbeiten, wenn Sie bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben. Dafür winken dauerhafte Zuschläge: Pro Monat, den Sie länger arbeiten, erhalten Sie 0,5 Prozent mehr Rente.

Reguläre Altersgrenze steigt auf 67 Jahre

Das Renteneintrittsalter für die reguläre Regelaltersrente steigt bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre. Die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren wird für gesetzlich Rentenversicherte ab dem Jahrgang 1947 angehoben. Bis 2023 gilt die Regelung, dass die Altersgrenze um einen Monat pro Lebensjahr steigt. Versicherte, die im Jahr 1947 geboren wurden, erreichten also die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat. Die im Jahr 1948 Geborenen erreichten die Grenze mit 65 Jahren und 2 Monaten und so weiter. Ab 2024 gilt für gesetzlich Rentenversicherte ab dem Geburtsjahrgang 1959 eine Anhebung von zwei Monaten pro Lebensjahr. Das heißt, die im Jahr 1959 Geborenen gehen mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente, die im Jahr 1960 Geborenen mit 66 Jahren und 4 Monaten und so weiter. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt eine feste Altersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen von der Rente mit 67

Die allmähliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre gilt nicht für alle gesetzlich Rentenversicherten. So greift diese Regelung bei einigen Arten der Altersrente nicht. Doch auch bei diesen anderen Rentenarten gelten künftig höhere Rentenalter als bisher. Das ist zum Beispiel bei langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten der Fall. Deren Rentenalter steigt schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Die Altersgrenze für den Rentenbeginn schwerbehinderter Menschen steigt ebenfalls um zwei Jahre.

Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Der Renteneintritt für langjährig Versicherte ist ab 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings nur für Versicherte bis zum Geburtsjahr 1963. Diese können schon mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dabei aber Abschläge in Kauf nehmen. Pro Jahr, das Sie vorzeitig in Rente gehen, zieht Ihnen die Rentenversicherung 3,6 Prozent dauerhaft ab. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt der Rentenbeginn bei der regulären Altersgrenze von 67 Jahren, auch wenn sie 35 Jahre lang eingezahlt haben.

Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. In diesem Fall können Sie früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Umgangssprachlich handelt es sich dabei um die "Rente mit 63". Aber aufgepasst: Tatsächlich schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind. Für alle Jüngeren steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre an. Für alle ab 1964 Geborenen gilt ein festes Eintrittsalter von 65 Jahren. Für diese Jahrgänge müsste es also eigentlich "Rente mit 65" heißen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Private Altersvorsorge hilft bei geringer Rente

Wenn Sie früher als vom Gesetzgeber vorgesehen den Rentenantrag einreichen, erhalten Sie weniger Rentenpunkte. Das gilt auch, wenn Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen. Denn Ihnen fehlen dann die Entgeltpunkte für die Rentenbeiträge, die Sie eingezahlt hätten, wenn Sie bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. Weniger Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung bedeuten weniger Geld. Mit unserem Rentenrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihre Rentenlücke voraussichtlich ausfallen wird. Sie können diese zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung schließen. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank berät Sie gerne rund um das Thema Altersvorsorge und Zusatzrente.

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