Rentenabzüge

Was bleibt von der Rente?

Die gesetzliche Altersrente fällt meist geringer aus, als im Rentenbescheid angegeben. Denn dort fehlen die Rentenabzüge. Doch was bleibt von der Rente? Das hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns, Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Steuern für Rentner

Renten sind einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Grund dafür ist die im Jahr 2005 beschlossene "nachgelagerte Besteuerung". Beiträge zu Ihrer Altersvorsorge sind demnach steuerlich absetzbar und verringern Ihre Steuerlast während des Berufslebens. Dafür werden Ihre Renteneinkünfte, das bedeutet die Auszahlung der Rentenversicherung, zunehmend besteuert. Die Rentensteuer betrifft auch Hinterbliebenenrenten und Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit.

Rentenbesteuerung Tabelle

Wie viel Prozent Ihrer Rente Sie besteuern müssen, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil Ihrer Rente. Ab 2040 müssen Sie Ihre Rente jedoch voll versteuern. Das aktuell geplante Wachstumschancengesetz strebt an, diese Frist auf 2058 zu verschieben.

Die Höhe des Besteuerungsanteils Ihrer Rente können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Renteneintritt (Jahr) Besteuerung (in %)     Rentenfreibetrag (in %)
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100 0

Sozialabgaben für Rentner: Kranken- und Pflegeversicherung

Die Rentenabzüge beinhalten nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben. Besteht für Sie eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, zahlen Sie automatisch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Jeweils die Hälfte des Beitragssatzes trägt der Rentenbezieher, die andere übernimmt der Rentenversicherungsträger. Krankenkassen können jedoch einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3,05 Prozent (bei Kinderlosen 3,4 Prozent).

Versorgungslücke schließen

Nicht zuletzt durch die genannten Abzüge von Ihrer Bruttorente ergibt sich eine Versorgungslücke. Die Versorgungslücke ist der Differenzbetrag zwischen Bedarf und tatsächlichem Einkommen im Ruhestand. Sie können Ihre Versorgungslücke berechnen, um frühzeitig zu ermitteln, wie viel Geld Sie zusätzlich für Ihre Wunschrente benötigen. Da die staatlich geförderte Altersvorsorge nur einen Teil der Versorgungslücke schließt, sollten Sie selbst fürs Alter vorsorgen. Von Riester- oder Rürup-Rente über betriebliche Altersvorsorge und Fondssparpläne bis hin zur privaten Rentenversicherung – nutzen Sie Angebote, die am besten zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passen. 

Fragen und Antworten zu Rentenabzügen

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Jahrgänge vor 1964 können ohne Abschläge vorher in Rente gehen. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. So ist auch eine abschlagsfreie Rente mit 63 kein Problem. 

Was wird abgezogen, wenn ich früher in Rente gehe?

Sofern Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie mit einem Rentenabschlag rechnen. Dieser beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent. Pro Jahr werden 3,6 Prozent von Ihrer Regelrente abgezogen. Insgesamt beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent. Wenn Sie sich für einen vorzeitigen Ruhestand entscheiden, gelten die Abschläge lebenslang.

Gleichen Sie Rentenabzüge mit einer zusätzlichen Altersvorsorge aus.

Was bleibt nach Abzügen von Ihrer Rente? Sie können Ihre Versorgungslücke durch für Sie passende Rentenprodukte schließen. Wir helfen Ihnen dabei.