Mit einem Sparkonto können Sie Geld für Ihre Wünsche ansparen – und das ganz flexibel. Sie bestimmen, wann und wie viel Geld Sie zurücklegen. Über Ihr angespartes Vermögen können Sie jederzeit frei verfügen.
Sparkonto
Weil jeder Mensch Sicherheit braucht
Ihre Vorteile mit einem Sparkonto
- Sichere Geldanlage mit minimalem Risiko
- Flexible Einzahlungen möglich
- Keine vorgegebene Laufzeit
- Ohne Kündigung über bis zu 2.000 Euro monatlich verfügen
- Die Sicherheit Ihrer Einlagen und Ihr Vertrauen stehen für uns im Mittelpunkt.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand: Juni 2017)
Das Sparkonto: einfach, sicher und risikofrei
Sie wollen für Ihren nächsten Urlaub Geld ansparen? Sie planen eine größere Anschaffung? Oder Sie haben gern ein finanzielles Polster für Notfälle? Dann ist ein Sparkonto das Richtige für Sie. Denn darauf können Sie Ihr Geld einfach und risikofrei anlegen. Der Zeitpunkt und die Höhe Ihrer Einzahlungen sind frei wählbar. Auch die Einzahlung kleiner Geldbeträge ist möglich. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst. Das Sparkonto erfreut sich nicht ohne Grund bereits seit Jahrzehnten großer Beliebtheit als sichere Anlageform. Im Gegensatz zum Girokonto fallen beim Sparkonto zudem keine Kontoführungsgebühren an und es gibt höhere Zinsen. Da es dem Zweck dient, Geld anzusparen, gibt es jedoch beim Sparkonto Einschränkungen beim Abheben von Beträgen.
Geld abheben vom Sparkonto
Wenn Sie Geld für die Finanzierung Ihrer Wünsche benötigen, dann heben Sie den Betrag einfach von Ihrem Sparkonto ab – ohne dieses kündigen zu müssen. Sie können jeden Monat problemlos einen Betrag von bis zu 2.000 Euro abheben.1 Bringen Sie dazu Ihr Sparbuch mit in die Filiale Ihrer Volksbank Raiffeisenbank. Das gilt auch, wenn Sie Beträge einzahlen wollen.
Sparkonto eröffnen
Besuchen Sie Ihre Bank vor Ort, um ein Sparkonto zu eröffnen. Auch das Sparen für Kinder oder Enkelkinder ist mit einem Sparkonto möglich. Bringen Sie die Nachwuchssparer mit in die Filiale, um gemeinsam ein Kindersparkonto zu eröffnen. So können die Kleinen einen Teil ihres Taschengelds ansparen und sich selbst erste Wünsche erfüllen. Ein Bankberater steht Ihnen bei Fragen zur Seite.
Fragen und Antworten zum Sparkonto
Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer über 10.000 Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort in die Filialsuche ein und Ihnen werden alle Informationen zu Ihrer Bank vor Ort angezeigt.
Wenn Sie Ihr Sparkonto auflösen möchten, müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Dazu zählen auch die Zinseinnahmen, die Sie durch ein Sparkonto erzielen. Banken führen die fällige Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei. Bis zu diesen Freibeträgen dürfen also keine Steuern abgezogen werden. Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge können Sie sich über die Steuererklärung rückerstatten lassen. Den Freistellungsauftrag stellen Sie bei Ihrer Bank.
Wurde für das Sparkonto eine Sparurkunde in Form eines Buches ausgestellt, so handelt es sich um ein Sparbuch. In dieser Urkunde werden alle Ein- und Auszahlungen sowie die Zinsgutschriften vermerkt. Für die meisten Sparkonten werden heute aber keine Sparbücher mehr ausgegeben, sondern Kontoauszüge ausgestellt.
- Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr Ihrer Bank.