22. April 2024
Was kostet eine Rollerversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung ist notwendig und günstig
Bald heißt es wieder: Raus an die frische Luft und sich auf Roller, Mofa oder Moped den Frühlingswind um die Nase wehen lassen. Doch bei allem Fahrspaß darf die Sicherheit nicht zu kurz kommen – eine Rollerversicherung für Ihr Zweirad muss sein.
Motorroller und Mopeds
Motorroller definieren sich optisch durch einen Durchstieg zwischen Fahrersitz und Frontkarosserie, in den die Fahrer ihre Füße stellen. Ebenso wie bei Mofas, Mokicks oder Mopeds liegt das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis bei 16 Jahren. Haben alle diese Kleinkrafträder lediglich einen Hubraum von bis zu 50 ccm und erreichen nur eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde, sind Zulassung und TÜV-Prüfung überflüssig. Es fällt auch keine Kfz-Steuer an. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch immer notwendig. Dass sie besteht, ist durch ein Versicherungskennzeichen an Motorroller, Mofa und Moped nachzuweisen. Die Kennzeichen haben in jedem Versicherungsjahr eine andere Farbe. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob für das Leichtkraftfahrzeug eine Haftpflicht vorhanden ist. Gut zu wissen: Wenn der Hubraum ihres Zweirads über 50 cm beträgt, handelt es sich um ein Motorrad, für das eine Motorradversicherung ebenfalls sinnvoll ist.
Die Mopedversicherung
Durch eine Mopedversicherung sind Sie bei einem Unfall mit Ihrem Roller, Mofa, Mokick oder Moped vor den finanziellen Folgen von Schäden geschützt, die Sie anderen zufügen. Diese Versicherung können Sie schon für rund fünf Euro im Monat abschließen. Damit sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von etwa 100 Millionen Euro abgesichert. Das ist weit mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt. Wünschen Sie eine höhere Deckungssumme für zum Beispiel Personenschäden, können Sie mehr finanzielle Sicherheit für nur wenige Cent pro Monat hinzubuchen. Für die meisten Mopedversicherungen gilt ein abgestufter Beitrag nach Versicherungsjahr. Wenn Sie Ihre Freiluftsaison nach dem 1. März beginnen lassen, verringert sich Ihr Beitrag entsprechend.
Ohne Versicherungskennzeichen fahren ist strafbar
Fahrzeughalter, die ohne Roller- oder Mopedkennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz fahren, machen sich strafbar. Neben einer Geldstrafe droht ihnen sogar bis zu ein Jahr Gefängnis. Wenn Sie unversichert einen Unfall verursachen, müssen Sie die anfallenden Kosten samt Schadensersatzforderungen selbst zahlen – gegebenenfalls sogar ein Leben lang. Wenn Sie einen Personenschaden ohne Versicherungskennzeichen verursachen, müssen Sie alleine zahlen. Beachten Sie: Auch motorisierte Fahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs müssen Sie versichern und mit dem entsprechenden Kennzeichen ausstatten.
Die Teilkaskoversicherung
Eine Teilkasko bietet auch bei Motorradversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz. Sie greift bei Schäden, für die sich niemand haftbar machen lässt. Damit versichern Sie Ihr Kleinkraftrad in der Regel auch gegen Diebstahl, Unfälle mit Tieren sowie Sturm- und Hagelschäden mit einer Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung lässt sich wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Holen Sie sich Ihr Nummernschild
Das Versicherungskennzeichen für die jeweilige Saison erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank, wenn Sie dort eine Rollerversicherung abschließen. Denken Sie im Folgejahr wieder daran, sich erneut um die Haftpflicht beim Versicherer in Ihrer Filiale vor Ort zu kümmern. Ob Sie nun mit Ihrem Zweirad mit Voll- oder Teilkasko losdüsen, wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.