Fahrerflucht: Wann zahlt die Versicherung?

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Verursacher und Geschädigtem bei Unfallflucht

14. November 2022

Schnell ist es passiert: Sie haben den Abstand falsch eingeschätzt, ein anderes Auto leicht berührt und Kratzer sind die Folge. Wer jetzt nur seine Telefonnummer an die Windschutzscheibe am Unfallort klemmt, begeht Fahrerflucht – auch Unfallflucht genannt. Wir erläutern, welche Auswirkung dies auf die Versicherung der Beteiligten hat.

Wenn Sie Opfer von Fahrerflucht werden

Wenn Ihr Auto bei einem Unfall zu Schaden kommt und der Unfallverursacher flüchtet, hilft Ihnen eine Vollkaskoversicherung. Sie müssen in diesem Fall nur die Selbstbeteiligung aufbringen. Allerdings werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine Teilkaskoversicherung zahlt bei Fahrerflucht nicht. Dann bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Wenn Sie als Geschädigter Glück haben und der Täter später noch gefunden wird, übernimmt die Autoversicherung des Unfallverursachers jedoch gegebenenfalls den Sachschaden.

Verkehrsopferhilfe bei Fahrerflucht

Wenn Sie als Geschädigter die Kosten selbst tragen müssen, haben Sie noch eine Chance auf Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe. Die Verkehrsopferhilfe e. V. ist ein Fonds der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ihr Ziel ist es, Geschädigte vor unzumutbaren Härten zu bewahren, wenn der Täter unbekannt ist. Das trifft jedoch nur auf Unfälle mit beträchtlichen Personenschäden zu. Ein Anspruch auf Begleichung der Schäden besteht nicht.

Wenn Sie Fahrerflucht begehen

Sie begehen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) Fahrerflucht, wenn Sie sich als Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernen, ohne eine angemessene Zeit auf den Geschädigten gewartet oder sich bei der Polizei gemeldet zu haben. Auf diese vorsätzliche Straftat stehen laut Paragraf 142 StGB Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Das Strafmaß richtet sich danach, ob es sich um einen Bagatell-, Sach- oder Personenschaden handelt. Für Unfallflucht sind auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich. Haben Sie Personen verletzt und sind unerlaubt einfach vom Unfallort davongefahren, müssen Sie neben einer Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung auch mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen. Falls Sie nur Ihr eigenes Auto beschädigt haben, dürfen Sie als Verursacher weiterfahren, ohne dass dies als Fahrerflucht gilt.

Versicherungsschutz bei begangener Fahrerflucht

Wenn Sie Fahrerflucht begehen, kann Ihr Versicherungsschutz entfallen. Das heißt, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Wagen möglicherweise nicht zahlt. Bedenken Sie außerdem, dass die Polizei Sie später als Unfallverursacher ermitteln kann. Wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dann für den Schaden des anderen Unfallbeteiligten aufkommt, kann sie sich das Geld von Ihnen zurückholen – Sie also in Regress nehmen. Die Unfallflucht stellt eine Vertragsverletzung dar, so dass die Versicherung das Recht hat, die Schadensregulierung zu verweigern. Dasselbe gilt, wenn eine andere Person mit Ihrem Auto Fahrerflucht begeht.

Unbemerkte Fahrerflucht

Wenn Sie zum Beispiel im voll besetzten Parkhaus ein anderes Auto beim Ausparken streifen und wegen der stabilen Bauweise Ihres Wagens den Stoß nicht bemerken, entgeht Ihnen vielleicht, dass Sie ein anderes Auto angefahren haben. Falls jemand Sie dann anzeigt, prüft ein Gericht, ob es eine unbemerkte Fahrerflucht war und spricht Sie im besten Fall frei. Was die Kfz-Versicherung betrifft, greifen dann die Regeln eines Verkehrsunfalls ohne Fahrerflucht.

Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank über eine Kfz-Versicherung.