24. Mai 2019
Diese Versicherungen brauchen Studenten
Gut versichert als Student und Azubi
Mit dem Studium und der Berufsausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele neue Eindrücke mit sich bringt. Wichtige Formalien wie der Versicherungsschutz können da im Trubel schonmal untergehen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld rechtzeitig über die passenden Versicherungen als Student oder Auszubildender informieren.
Bei den Eltern mitversichert
Zu Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums laufen viele Versicherungen noch über die Eltern. Denn Studenten und Auszubildende haben über ihre Eltern im Regelfall bis zum vollendeten 25. Lebensjahr einen Anspruch auf eine beitragsfreie Krankenversicherung. Durch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr beziehungsweise einen Bundesfreiwilligendienst kann sich der Zeitraum für die Familienversicherung verlängern. Dies gilt über das 25. Lebensjahr hinaus höchstens für zwölf Monate. Studenten, die über ihre Eltern versichert sind, dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Falls sie einen Minijob ausüben, gilt beispielsweise eine monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro. Ansonsten müssen sie sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Nach Ende der Familienversicherung gilt für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sie können dann eine Krankenversicherung für Studenten abschließen. Diese vergünstigte Tarifoption endet mit dem Studienabschluss, der Exmatrikulation, mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr erreicht hat. Danach können sie sich für höchstens sechs Monate noch zu einem günstigeren Tarif freiwillig weiterversichern. Sind die sechs Monate abgelaufen, müssen sie die regulären Beiträge für freiwillig Versicherte zahlen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bereits für Studenten und junge Arbeitnehmer ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. So sind sie schon zu Beginn ihrer Laufbahn finanziell abgesichert, falls sie einmal durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Wenn sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, fallen zudem die monatlichen Beiträge relativ gering aus.
Unfallversicherung
Studierende sind in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei versichert. Dieser Schutz ist auf die Hochschule beschränkt. Er gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen, den Besuch der Bibliothek sowie den Weg zur Hochschule. Während eines Praktikums oder eines Nebenjobs gilt in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wer auch außerhalb von Studium und Job abgesichert sein will, für den bietet sich eine private Unfallversicherung als zusätzlicher Schutz an.
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Studenten und Auszubildende sind normalerweise über ihre Eltern versichert, wenn diese eine Privathaftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht, wenn sie volljährig und unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden. Nach Ende dieser Ausbildung benötigen sie dann eine eigene private Haftpflichtversicherung. Wohngemeinschaften oder Paare können eine gemeinsame Haftpflichtversicherung für den gesamten Haushalt abschließen.
Hausratversicherung
Auszubildende und Studierende im Erststudium sind im Normalfall über die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt dann, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen, also nur vorübergehend aus dem Elternhaus ausziehen oder ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG bewohnen. Ob diese Faustregel jedoch auch auf den individuellen Fall zutrifft, sollte rechtzeitig überprüft werden. Einige Studentenwerke bieten auch eine grundversorgende Hausratversicherung an. Das Gemeinschaftsgut einer WG ist nicht mitversichert. Hier können die Mitbewohner der WG eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen oder der Hauptmieter versichert die Gemeinschaftsbereiche in seiner Versicherung mit. Spätestens beim Einzug in die erste eigene Wohnung ist es ratsam, selbst eine Versicherung abzuschließen, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung bei Ihrer Bank oder dem Versicherer nicht ersetzen.