Studium finanzieren

Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

7. August 2018

Eine Hochschulausbildung kann ins Geld gehen: Semesterbeiträge, Miete und Ausgaben für Lebensmittel sind nur ein paar der möglichen Kostenpunkte. Doch mithilfe von Stipendien, Studienkrediten oder BAföG-Leistungen können Sie Ihr Studium finanzieren.

Stipendien und Studienkredite

In den meisten Fällen dienen Stipendien dazu, gute schulische Leistungen oder ehrenamtliches Engagement zu honorieren. Zahlreiche Einrichtungen und Stiftungen unterstützen Studenten mit der Vergabe von Stipendien, die mit einer Förderungssumme verbunden sind. Dieses Geld müssen Sie nicht zurückzahlen, da ein Stipendium kein Darlehen ist.

Das gilt nicht für Studienkredite, die es Studenten erleichtern sollen, ihr Studium zu finanzieren. In der Regel ist das Höchstalter für einen Studienkredit auf 44 Jahre vor Finanzierungsbeginn festgelegt. Insgesamt umfasst die maximale Finanzierungsdauer meist 14 Semester. Bei dieser Kreditform erfolgt die Auszahlung einer monatlichen Teilsumme für anfallende Studienkosten. Die Gesamt-Kreditsumme inklusive anfallender Zinsen müssen Sie häufig erst nach einer vorher definierten Ruhephase ratenweise zurückzahlen. Die Rückzahldauer beträgt je nach Förderhöhe drei bis zehn Jahre.

Finanzielle Unterstützung durch die Eltern

Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausbildung ihrer volljährigen Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Die Höhe des Unterhalts hängt allerdings von den finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten ab. Wenn Sie als Student nicht mehr zu Hause wohnen und unter 25 Jahre alt sind, können Sie monatlich 735 Euro von Ihren Eltern verlangen. Dies ist der aktuelle Regelsatz laut Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf als Maßstab zur Unterhaltsberechnung festgelegt hat.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wenn Eltern nicht in der Lage sind, das studierende Kind ausreichend zu unterstützen, gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung. Der BAföG-Leistungshöchstsatz liegt derzeit bei 735 Euro im Monat. Er setzt sich aus einem staatlichen Zuschuss und einem zinslosen Kredit zusammen. Um BAföG-Leistungen beziehen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Studium muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen und innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden.
  • Nach dem vierten Semester ist ein Nachweis über die bisherige Studienleistung zu erbringen.
  • Die Kreditrückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Sie ist in Mindestraten von 105 Euro pro Monat zu begleichen.

Studium ab 25 finanzieren

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf Kindergeld, solange Ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Um das Studium auch ab 25 mit Kindergeld finanzieren zu können, gibt es einige Ausnahmeregelungen. Dazu zählen zum Beispiel der freiwillige Wehrdienst für maximal drei Jahre oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer. Diese Zeiten können Sie sich als Student nachträglich anrechnen lassen. Damit verlängert sich Ihr Anspruch auf Kindergeld – auch nach dem vollendeten 25. Lebensjahr. Sollte die finanzielle Unterstützung durch den Staat nicht ausreichen, können Sie neben dem Studium arbeiten gehen, um die Haushaltskasse ein wenig aufzustocken. Mit einem 450-Euro-Job, einer Tätigkeit in den Semesterferien oder als Werkstudent lässt sich Geld für das Studium und die Lebenshaltungskosten dazuverdienen.

 

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die für diese Themen zuständigen Stellen nicht ersetzen.

Weitere Informationen zur Studienfinanzierung erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.