Forward-Darlehen

Das Darlehen für Ihre Anschlussfinanzierung

Ihre erste Vereinbarung zur Sollzinsbindung läuft bald aus? Dann können Sie Ihr Eigenheim mit einem Forward-Darlehen weiterfinanzieren. So sind Kreditnehmer bis zum Ende ihrer Baufinanzierung unabhängig von der Zinsentwicklung auf dem Markt und haben Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Das Forward-Darlehen auf einen Blick

  • Frühzeitig aktuelle Zinsen sichern
  • Langfristige Zinsbindung und Planungssicherheit
  • Unabhängigkeit vom Risiko steigender Sollzinsen
  • Vertragsabschluss bis zu fünf Jahre im Voraus möglich
  • Ein finanzstarker Partner mit transparenten Konditionen

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen dient als Anschlussfinanzierung für Ihre Baufinanzierung. Sie schließen das Darlehen bereits heute ab, nehmen es aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch. Sie machen sich also vom Risiko steigender Sollzinsen unabhängig. So können Sie sich als Kreditnehmer attraktive Konditionen bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.

So funktioniert ein Forward-Darlehen

Bei einem Forward-Darlehen vereinbaren Sie vor dem Ende Ihrer alten Zinsbindungsfrist einen neuen Zinssatz. Das verschafft Ihnen Planungssicherheit. Sobald Ihre Finanzierung ausläuft, tritt das Forward-Darlehen in Kraft. Dann gelten die Konditionen, die Sie mit Vertragsabschluss für den Kredit vereinbart haben. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gerne ausführlich zum Forward-Darlehen.

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Voraussetzungen für den Abschluss eines Forward-Darlehens

Eine entscheidende Voraussetzung ist die solide Bonität des Darlehensnehmers. Um diese zu beurteilen, führt die Bank eine Bonitätsprüfung durch. Wichtig hierbei sind ein regelmäßiges, ausreichend hohes Einkommen, eine positive SCHUFA-Auskunft und die Frage, ob der Kreditnehmer weitere Verpflichtungen wie andere Kredite oder Unterhaltszahlungen hat. Zusätzlich verlangen Banken häufig die Eintragung einer Grundschuld auf die zu finanzierende Immobilie.

Änderung der Grundschuld

Wenn Sie einen Baufinanzierungsvertrag abschließen, müssen Sie in der Regel eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen lassen. Das dient der Bank als Sicherheit, falls Sie das Darlehen nicht mehr abzahlen können. Übernimmt eine andere Bank die Anschlussfinanzierung, wird die Grundschuld zugunsten des neuen Kreditinstituts eingetragen.

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Forward-Aufschlag: Bedeutung und Berechnung

Der Forward-Aufschlag ist ein geringer Zinsaufschlag für jeden anfallenden Monat Wartezeit, die sogenannte Forward-Phase. Im Gegenzug sichern Banken dem Kreditnehmer den aktuellen Zinssatz für die Zeit bis zur Auszahlung zu. Die Höhe des Forward-Aufschlags richtet sich nach der Länge der Vorlaufzeit bis zur Auszahlung und kann von einigen wenigen Monaten bis zu 60 Monate dauern. Pro Monat der Forward-Periode kommt ein fester Zinsaufschlag hinzu, der sich am ursprünglichen Sollzins orientiert. Typischerweise liegt der Aufschlag aber nur im Promillebereich.

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Alternativen zum Forward-Darlehen

Neben dem Forward-Darlehen bieten Prolongation und Umschuldung zwei Alternativen für die Anschlussfinanzierung.

  • Prolongation bedeutet, dass Sie den bestehenden Kreditvertrag bei Ihrer Bank mit den dann aktuellen Zinsen verlängern. Vorteilhaft ist hierbei die einfache Abwicklung, da alle vertraglichen Sicherheiten bereits bestehen.
  • Eine Umschuldung hingegen bedeutet, dass Sie den Kredit zu einer neuen Bank übertragen, meist mit der Aussicht auf bessere Konditionen. Allerdings erfordert die Umschuldung mehr Aufwand und eventuelle Zusatzkosten für Sicherheiten oder Gebühren.

Beispielrechnung mit einer Laufzeit von 8 Jahren

  Forward-Darlehen 3,5 % Prolongation 4 %
Darlehensbetrag 100.000 EUR 100.000 EUR
Zinssatz 3,3 % 4,0 %
Forward-Aufschlag 0,2 % (für 12 Monate Wartezeit) -
Effektiver Jahreszins 3,5 % 4,0 %
Monatliche Tilgungsrate 1.000 EUR 1.000 EUR
Zinskosten gesamt 17.329 EUR 20.273 EUR
Restschuld (nach 8 Jahren) 21.329 EUR 24.273 EUR

Potenzielle Kosten für Nichtabnahmeentschädigung

Sollten Sie während der Forward-Phase preiswertere Konditionen entdecken und aus dem Forward-Darlehen aussteigen wollen, dann bedenken Sie die Nichtabnahmeentschädigung. Denn wenn Sie den Kredit zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nutzen, kann die Bank eine Entschädigung für entgangene Zinsen fordern. Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung hängt von der Kreditsumme, der Dauer der vereinbarten Zinsbindung und den aktuellen Referenzzinsen ab. Meist ist es günstiger, den Kredit zu belassen und nicht mit einem anderen abzulösen, weil die Nichtabnahmeentschädigung in der Regel höher ausfällt als die mögliche Zinsersparnis.

Finanzieren Sie Ihr Eigenheim mit einem Forward-Darlehen weiter.

Nutzen Sie die Vorteile eines Forward-Darlehens und sichern Sie sich das aktuelle Zinsniveau für Ihre Immobilienfinanzierung.

Fragen und Antworten zum Forward-Darlehen

Für wen eignet sich ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist für jeden geeignet, der sich frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung für seine Baufinanzierung kümmern möchte.  Wichtig ist, dass Sie die betreffende Immobilie mindestens bis zur Auszahlung Ihrer Anschlussfinanzierung behalten.

Wann ist ein Forward-Darlehen sinnvoll?

Ein Forward-Darlehen ist sinnvoll, wenn Sie sich gegen steigende Zinsen absichern möchten, aber Ihre aktuelle Baufinanzierung erst in einigen Jahren abläuft. So verschaffen Sie sich Zinssicherheit, da die Darlehenskonditionen bereits heute festgelegt werden, auch wenn das Darlehen erst in der Zukunft ausgezahlt wird.

Wie lange im Voraus kann man ein Forward-Darlehen abschließen?

Ein Forward-Darlehen kann je nach Bank bis zu fünf Jahre vor Ablauf der bestehenden Zinsbindung abgeschlossen werden. Auch kürzere Vorlaufzeiten sind möglich. Die Konditionen werden beim Abschluss verbindlich festgelegt und bleiben bis zur Auszahlung des Darlehens bestehen.

Wie hoch ist das Forward-Darlehen?

In der Regel errechnet sich das Forward-Darlehen aus der Höhe der Restschuld Ihres Annuitätendarlehens. Dabei finden Tilgungsleistungen sowie eventuelle Sondertilgungen Berücksichtigung.

Fallen bei einem Forward-Darlehen Bereitstellungszinsen an?

Nein, bei der vertraglich vereinbarten Umschuldung fallen keine Bereitstellungszinsen an. Sollten Sie das Forward-Darlehen allerdings zu einem späteren als dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt benötigen, kann Ihre Bank Bereitstellungszinsen erheben.

Ist das Forward-Darlehen auch dann verbindlich, wenn der Marktzins niedriger ist?

Ein Forward-Darlehen ist wie jeder Vertrag bindend. Daher gelten die vereinbarten Konditionen auch dann, wenn der Marktzins wider Erwarten niedriger als der vereinbarte Zins ausfallen sollte.