19. Februar 2025
Zahlungstermine Rundfunkbeiträge
Darauf sollten Sie beim Rundfunkbeitrag achten
Wann muss ich den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) zahlen? Bei den Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lassen sich unterschiedliche Zahlungsrhythmen für die Überweisung wählen. Welche Zahlungstermine für Rundfunkbeiträge der Beitragsservice anbietet, erfahren Sie hier.
Abbuchungs- und Zahlungstermine des Rundfundbeitrags
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Er ist gesetzlich geregelt und wird entweder in der Mitte von drei Monaten von Ihrem Konto abgebucht oder Sie überweisen die insgesamt 55,08 Euro. Der Rundfunkbeitrag lässt sich aber auch vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate, halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate oder jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate abbuchen bzw. überweisen.
Beitragspflicht, Zahlungsaufforderung und der Festsetzungsbescheid
Für jede Wohnung besteht seit 2013 eine Zahlungspflicht zur Rundfunkgebühr, früher auch GEZ-Gebühr. Unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben, genügt es, wenn nur eine Person sich anmeldet und die Rundfunkgebühren zahlt. In manchen Fällen übernimmt auch der Vermieter die Gebühr. Wer Bafög- oder Bürgergeld bezieht, ist von den Überweisungen an die Rundfunkanstalten befreit. Personen, die eine Zweitwohnung besitzen und nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen, haben die Möglichkeit einer Befreiung der Zahlung der Rundfunkgebühren. Wer kein SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, bekommt vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung inklusive Fälligkeitsdatum des Rundfunkbeitrags.
Durch die gesetzliche Beitragspflicht ist der Beitragsservice nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung bei versäumten Zahlungsfristen zu verschicken. Stattdessen wird bei Zahlungsrückständen ein Festsetzungsbescheid verschickt, der die geschuldeten Rundfunkbeiträge sowie die Säumniszuschläge festsetzt. Dieser dient als Grundlage für eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde.
Steigt der Rundfunkbeitrag für 2025?
Zum letzten Mal wurde der Rundfunkbeitrag im Jahr 2021 erhöht. Im vergangenen Jahr forderten die Rundfunkanstalten für die Betragsperiode von 2025 bis 2028 eine Erhöhung des Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat. Allerdings lehnten die Bundesländer diese Erhöhung der Rundfunkgebühren ab. ARD und ZDF gehen gegen diese Entscheidung gerichtlich vor und haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nichterhöhung der Rundfunkgebühr eingereicht. Das Urteil der Richter in Karlsruhe steht noch aus. Dass es in diesem Jahr noch zu einer Erhöhung des Beitrags kommen wird, ist aber unwahrscheinlich.
Rundfundbeitrag: Beachten Sie die unterschiedlichen Bankverbindungen
Zum 1. Januar 2023 haben sich die Bankverbindungen für Beitragszahler aus Norddeutschland geändert. In unserer Tabelle finden Sie alle Angaben für den NDR (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein), den RBB (Berlin, Brandenburg) und zum gemeinsamen Konto aller Landesrundfunkanstalten.
Kontoverbindung ab 01.01.2023 | |
NDR | Landesbank Baden-Württemberg IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33 |
RBB | Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67 |
Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten |
Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78 |
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragszahler finanzieren durch die Zahlung des Rundfunkbeitrags die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese produzieren ein breit angelegtes Programm für Hörfunk und Fernsehen sowie Videotext- und Online-Angebote. Bis Ende 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig. Seit Anfang 2013 hat diese Aufgabe der Beitragsservice übernommen.