8. August 2024
Versicherungsschutz auf dem Schulweg
So können Eltern ihre Schulkinder schützen
Ob Schülerinnen und Schüler zu Fuß, mit dem Rad oder dem Schulbus unterwegs sind: Ein Unfall auf dem Schulweg oder auf dem Heimweg kann im Straßenverkehr schnell passieren. Eltern sollten deshalb dafür sorgen, dass ein passender Versicherungsschutz für ihr Schulkind besteht. Welche Versicherungen sich für den Schulweg eignen, erfahren Sie hier.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Kinder sind auf dem Schulweg, dem Schulgelände, dem Heimweg und während des Unterrichts durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die Unfallkasse beinhaltet nicht nur Schulunfälle auf dem Schulgelände, wo die Schülerinnen und Schüler unter der Aufsichtspflicht des Lehrpersonals stehen. Der Versicherungsschutz bei einem Schulunfall greift auch bei Teilnahmen an Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten, Wandertagen, der Hausaufgabenbetreuung oder Schulfesten. Laut des Beschlusses des Bundessozialgerichts deckt die Unfallkasse ebenfalls Kinder, wenn sie Online-Kurse besuchen. Unabhängig davon wo eine Schulveranstaltung stattfindet sind die Schülerinnen und Schüler versichert, solange sie unter dem Verantwortungsbereich einer Lehrkraft stehen. Ob sie eine öffentliche oder private Schule besuchen, ist zunächst irrelevant. Die gesetzliche Versicherung fungiert hier in beiden Fällen als Unfallversicherungsträger.
Zudem gilt der Unfallversicherungsschutz unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Ihr Kind unterwegs ist – zum Beispiel mit dem Schulbus, dem Fahrrad oder zu Fuß. Sollte es zu einem Unfall kommen, übernimmt die Unfallkasse in der Regel die Kosten für anschließende Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen. Außerdem gehören Rentenzahlungen im Falle einer Invalidität zu den Leistungen.
Sind Schulkinder bei Umwegen versichert?
Nicht immer nehmen Kinder den direktesten Schulweg oder nach Unterrichtsende den kürzesten Heimweg. Wenn sie Umwege nutzen – zum Beispiel, um eine Baustelle zu umgehen – sind sie dennoch gesetzlich unfallversichert. Geh- und Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert. Machen Schülerinnen und Schüler aber auf der Strecke zwischen Schule und Elternhaus einen Umweg, beispielsweise um einzukaufen, besteht bis zur Wiederaufnahme des unmittelbaren Weges kein Versicherungsschutz. Sobald die Unterbrechung auf dem Schulweg oder dem Heimweg länger als zwei Stunden dauert, greift die Unfallkasse nicht und ist nicht mehr der Unfallversicherungsträger, auch nicht für den Rest des Weges.
Deshalb ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Kosten für Wegeunfälle ab, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt. So ist Ihr Kind nicht nur auf dem Weg zur Schule, sondern rund um die Uhr versichert.
Private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie
Laut des Bundessozialgerichtes, haften Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren bei unabsichtlich verursachten Schäden im Straßenverkehr nicht. Eltern müssen in diesem Fall auch nicht zahlen – sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Begleiten Sie Ihr Kind daher am besten mehrmals auf dem Schulweg und Nachhauseweg, um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und ihr Kind mit dem Straßenverkehr vertraut zu machen. So können Sie Schulanfänger ausreichend über die Verkehrsregeln und mögliche Gefahren aufklären. Wenn sich der Nachwuchs über eine gewisse Zeit bewährt hat, kann er auch ohne Begleitung von Erwachsenen am Straßenverkehr teilnehmen.
Wenn Schulkinder älter als zehn Jahre sind, müssen die Erziehungsberechtigten für alle Schäden haften, die sie verursachen. Schließen Sie deshalb eine private Haftpflichtversicherung für die ganze Familie ab, um vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt zu sein, egal ob sich der Unfall auf dem Schulgelände oder nicht zutragen sollte. Ein Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank berät Sie gerne zum passenden Unfallschutz.
Was ist bei Schullandheimaufenthalten?
Bei einem Schullandaufenthalt handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, daher greift auch hier die gesetzliche Unfallkasse. Allerdings entfällt dieser Schutz, sobald die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit beurlaubt sind und nicht mehr unter dem direkten Verantwortungsbereich der Lehrkraft stehen. Darunter fällt beispielweise die Unterkunft in Privatquartieren. Daher empfiehlt es sich in diesem Fall eine befristete Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche auch häufig in attraktiven Gruppentarifen für solche Fahrten angeboten wird.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Versicherer, Ihre Bank oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.