Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

20. April 2023

Ob neuer Job, Kinderwunsch oder Umzug ins Grüne: Ein Wohnortwechsel geht ins Geld. Holen Sie sich mit der Umzugskostenpauschale einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück.

Berufliche Veranlassung

Sie können Umzugskosten mithilfe der Anlage N Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihre Wohnung wechseln. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine neue Arbeitsstelle antreten, als auch für eine Versetzung an eine andere Betriebsstätte oder die Verlegung Ihrer Stelle. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs Ihre Fahrtzeit um mindestens eine Stunde täglich verringern, können Sie ihn laut Bundesumzugskostengesetz ebenfalls steuerlich geltend machen. Im Moment ist zudem im Gespräch, Umzugskosten steuerlich absetzbar zu machen, die entstehen, wenn Sie in eine größere Wohnung ziehen, um von zu Hause arbeiten zu können. Bei Ihrem Arbeitszimmer muss es sich dann allerdings um einen separaten Raum handeln.

Quittungen sammeln bei weiteren Ausgaben

Für die Umzugsauslagen können Sie aktuell eine Umzugskostenpauschale von 886 Euro geltend machen. Dazu kommen 590 Euro für jede weitere Person, die mit Ihnen umzieht, also zum Beispiel Ehepartner und Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Dafür brauchen Sie keine Einzelnachweise zu erbringen. Als Umzugskosten zählen zum Beispiel der fachgerechte Einbau von Elektrogeräten oder das Umschreiben von Personalausweis und Pkw sowie Trinkgeld und Verpflegung von Umzugshelfern. Ziehen Sie zum ersten Mal aus Ihrem Elternhaus aus, liegt die Umzugspauschale aktuell bei 177 Euro. Bei höheren Aufwendungen müssen Sie für die Anerkennung beim Finanzamt Einzelnachweise erbringen.

Nicht als Pauschale, sondern nur mit Nachweis absetzbar sind Aufwendungen wie Kilometergeld für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten oder Transportkosten.

Für den Umzug relevant sind nur die Kosten, die Sie tragen und nicht Ihr Arbeitgeber.

Zusätzliche familiäre Gründe

Haben Sie neben den beruflichen auch private Gründe für Ihren Umzug, zum Beispiel die Gründung einer Familie oder eine Scheidung, wirkt sich das nicht negativ auf die Steuerersparnis aus: Sie können Ihre Umzugskosten trotzdem absetzen. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihren Umzug eine Wohnung auflösen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin gemietet haben. In allen Fällen müssen Sie durch den Umzug eine erhebliche Zeitersparnis bei der Fahrt zu Ihrer Arbeitsstelle haben.

Umzug aus privaten Gründen

Bis zu 20.000 Euro Umzugskosten können Sie für einen rein privat begründeten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Maximal 20 Prozent davon erhalten Sie dann als Steuerermäßigung. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten die durch einen Umzug anfallenden Lohnkosten. Der Handwerkerlohn für die Renovierung der alten oder neuen Wohnung gehört auch dazu. Achten Sie deshalb darauf, dass diese Aufwendungen in den Rechnungen separat aufgeführt sind und zahlen Sie nicht bar, sondern per Überweisung. Nutzen Sie für den Antrag die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in Ihrer Steuererklärung.

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