10. Februar 2016
SEPA-Umstellung: Seit 1. Februar 2016 ist IBAN Pflicht
Übergangsfrist ist beendet
Seit dem 1. Februar 2016 müssen auch alle Privatkunden bei Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands und der EU ausschließlich die IBAN verwenden. Damit endet die gesetzliche Übergangsfrist. Die Umstellungen im EU-weiten Zahlungsverkehr im Zuge der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) sind abgeschlossen.
Aufbau der IBAN
IBAN steht für "International Bank Account Number". Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer und setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen zusammen. Generell besteht die IBAN aus einem internationalen Teil (Länderkennzeichen, Prüfzahl) und einer nationalen Komponente, die für Deutschland die Bankleitzahl und Kontonummer enthält. Somit setzt sich die deutsche IBAN aus der bekannten Bankleitzahl und Kontonummer zusammen und wird dabei lediglich um ein Länderkennzeichen (DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl ergänzt. Entsprechend ist die IBAN in Deutschland 22 Zeichen lang.
BIC – nur außerhalb des EWR
Seit dem 1. Februar 2016 gibt es eine weitere Vereinfachung. Bei Überweisungen innerhalb Deutschlands (bereits seit 2014) und nunmehr auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist die Angabe des BIC (Business Identifier Code) nicht mehr notwendig. Somit können Sie nur mit der IBAN entsprechende Zahlungen tätigen. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR, wie zum Beispiel in die Schweiz oder die Türkei, müssen Sie den BIC jedoch weiterhin verwenden.
SEPA
Durch die Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) entstand eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft in 34 Ländern. Die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Monaco, die Schweiz und San Marino nehmen teil.