Neuer 10-Euro-Schein

Vertrautes Design und besonders fälschungssicher

09. September 2014

Ab dem 23. September 2014 wird der neue 10-Euro-Schein im Euroraum in Umlauf gebracht. Nach dem 5-Euro-Schein ist dies dann die zweite Banknote der neuen "Europa-Serie", die eingeführt wird, um die Euro-Banknoten noch fälschungssicherer zu machen.

Neuer 10-Euro-Schein
Quelle: EZB

Währung in 18 Mitgliedsstaaten

Der Euro ist die Währung für rund 334 Millionen Menschen in 18 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die erste Serie wurde 2002 in den Verkehr gebracht und ist auch nach wie vor im Umlauf. Beginnend mit dem 5-Euro-Schein TEST werden nun seit 2013 die Banknoten der neuen Europa-Serie in aufsteigender Reihenfolge in Umlauf gebracht. Der Name "Europa-Serie" verweist auf das Porträt der Europa, einer Gestalt der griechischen Mythologie und Namensgeberin des Kontinents, die im Hologramm und Wasserzeichen der Banknoten der neuen Serie zu sehen ist.

Wirksame Bekämpfung von Falschgeld

Um die neuen Euro-Banknoten noch fälschungssicherer zu machen, wurden neueste Technologien angewandt. Die Strapazierfähigkeit der Geldscheine wurde optimiert, die Haltbarkeitsdauer dadurch verlängert und die Sicherheitsmerkmale verbessert. Damit soll es Fälschern jetzt noch schwieriger gemacht werden, Blüten herzustellen.

Echtheitsprüfung durch "Fühlen-Sehen-Kippen"

Die gewohnte Echtheitsprüfung der Banknoten mittels "Fühlen-Sehen-Kippen" ist auch weiterhin die Methode der Wahl. Die neuen 10-Euro-Scheine weisen neben dem Porträt der Europa im Hologramm und Wasserzeichen eine Zahl auf, die ihre Farbe beim Kippen des Geldscheins von Smaragdgrün in Tiefblau verändert. Ferner lässt sich auf der Vorderseite am linken und rechten Rand jeweils eine Reihe kurzer, erhabener Linien ertasten. Auf dem Sicherheitsfaden ist neu das €-Symbol zu sehen.

Was tun bei Verdacht auf Falschgeld

Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie bei Verdacht auf Falschgeld sofort die Polizei. Denn auch die Weitergabe von Falschgeld ist strafbar. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.