Mietminderung bei Wasserschaden

Diese Rechte stehen Ihnen als Mieter zu

10. 04. 2024

Ein Wasserschaden in der Wohnung ist nicht nur lästig, er mindert auch die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden. Mieter sollten darüber informiert sein, wann eine Mietminderung rechtens ist.

Was bei einem Wasserschaden zu tun ist

Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt. Zuerst kommt es darauf an, den Schaden möglichst gering zu halten und genau zu dokumentieren. Versuchen Sie also, Vorkehrungen zu treffen, damit sich das Wasser nicht weiter ausbreiten kann, und informieren Sie auch Ihre Nachbarn, damit sie eventuell Vorkehrungen zum Schutz ihrer Wohnungen treffen können. Dokumentieren Sie den Schaden gründlich mit Fotos und holen Sie gegebenenfalls Zeugen hinzu.

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vermieter unverzüglich in Kenntnis setzen. Tun Sie dies zusätzlich auch schriftlich, sodass Sie im Ernstfall über einen Nachweis verfügen. Informieren Sie zudem sofort Ihre Versicherung.

Wer trägt die Schuld am Wasserschaden?

Liegt der Grund für den Wasserschaden in der Fehlfunktion einer Wasch- oder Spülmaschine oder wurde ein Wasserhahn nicht zugedreht, muss der Mieter in der Regel selbst für die Beseitigung des Schadens haften. In diesem Fall besteht kein Recht auf eine Mietminderung. Achten Sie also darauf, dass Ihre Geräte ordnungsgemäß funktionieren und prüfen Sie beispielsweise den Waschmaschinenschlauch regelmäßig auf seine Dichtigkeit.

Mieter, die ein Wasserbett besitzen, sollten ebenfalls aufpassen. Es besteht die Gefahr, dass die Statik des Hauses sehr großen Wassermengen nicht Stand hält. Im Falle eines mit 3.500 Litern gefüllten und geplatzten Wasserbettes, was die Decke zur unteren Wohnung einriss, entschied ein Gericht, dass der Wasserbettbesitzer für den gesamten entstandenen Schaden haften musste.

Entsteht ein Wasserschaden allerdings durch alte oder defekte Rohre oder Leitungen muss der Mieter nicht haften. Es ist vielmehr die Pflicht des Vermieters sicherzustellen, dass es durch Alter und Abnutzung des Hauses nicht zu Schäden an den Mietwohnungen kommt. Dies gilt auch für Undichtigkeiten an der Hauswand, durch die Wasser eindringen kann. Das kann vor allem im Keller passieren. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden und nicht zu einem Wasserschaden führen.

Wann ist eine Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens angebracht?

Es spielt keine Rolle, ob der Vermieter Einfluss auf die Ursache des Wasserschadens hatte. Seine Aufgabe ist es, einen mangelfreien Gebrauch des Wohnraumes zu gewährleisten. Ist das nicht der Fall, ist der Mieter nicht verpflichtet, die vollständige Miete zu zahlen.

Wurde der Wasserschaden aber beispielsweise durch einen Nachbarn verursacht, hat der Vermieter das Recht, sich seine Einbuße bei den Mietzahlungen vom Nachbarn zurückzuholen. Es ist also nicht so, dass der Vermieter grundsätzlich auf den Kosten sitzenbleiben muss. 

Wenn Sie vermuten, dass aufgrund der Mängel, die durch einen Wasserschaden entstanden sind, eine Mietminderung gerechtfertigt ist, sollten Sie die volle Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Grundsätzlich ist eine Mietminderung ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Schaden eingetreten ist und Teile der Wohnung, oder sogar die gesamte Wohnung nicht vollumfänglich nutzbar sind. Sie können so lange keine vollständige Miete zahlen bis der Schaden behoben und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

Die Höhe der Mietminderung hängt dabei von der Schwere des Schadens ab. Ist eine Wohnung komplett unbewohnbar, kann sogar eine 100%ige Minderung angemessen sein. Der Gesetzgeber gibt hier nur einen Rahmen vor, die Minderungsquote ist vom Einzelfall abhängig. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder dem Mieterschutzbund beraten, denn Sie als Mieter tragen die Beweislast für die Höhe der Mietminderung.

Auch der Einsatz von Trocknungsgeräten nach einem Wasserschaden ist ein Mietminderungsgrund. Der Dauerlärm, den die Geräte verursachen, schließt eine uneingeschränkte Wohnungsnutzung aus. Daher ist hier eine Minderungsquote von 50 bis 80 Prozent vor Gericht anerkannt.

Wie schnell muss der Vermieter auf einen Wasserschaden reagieren?

Wenn Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Wasserschaden informieren, sollten Sie unbedingt eine konkrete Frist zur Beseitigung der Schäden nennen. Handelt es sich um einen Rohrbruch oder einen Heizungsausfall im Winter, liegt ein Notfall vor, der unverzügliches Handeln des Vermieters erfordert. Bei anderen Mängeln ist eine Frist von 14 Tagen angemessen.

Reagiert der Vermieter innerhalb dieser Frist und sorgt dafür, dass die Wohnung wieder in den vorherigen Zustand versetzt wird, gibt es auch keine Grundlage für eine fristlose Kündigung des Mieters. Das ändert sich, sollten die Räume auf längere Zeit unbewohnbar bleiben. Dann steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

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