2. September 2024
Haushaltshilfe anmelden
Putzhilfe als Minijob
Eine Haushaltshilfe anzumelden, zahlt sich langfristig aus. Denn eine Putzkraft legal zu beschäftigen ist nicht teuer und bringt eine Steuerermäßigung. Arbeitgeber und Minijobber werden durch die Anmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses abgesichert, und Arbeitgeber profitieren zudem auch finanziell.
Haushaltshilfen anzumelden bringt viele Vorteile
Die Anmeldung einer Putzkraft bietet Transparenz und Sicherheit für beide Parteien. Denn wer seine Haushaltshilfe im Privathaushalt nicht anmeldet, riskiert Bußgelder und Strafen. Außerdem kann eine illegale Beschäftigung teuer werden, zum Beispiel wenn sich der Minijobber bei der Arbeit verletzt oder wenn es zu einem Diebstahl kommt. Eine offizielle Anmeldung der Haushaltshilfe kann für den Arbeitgeber viele Vorteile bringen:
- Steuerermäßigung: Durch die legale Beschäftigung im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung können Sie sich 20 Prozent der Gesamtkosten (Verdienst und Abgaben), max. 510 Euro im Jahr, als Steuererstattung zurückholen. Dies gilt bei einem geringfügigem Beschäftigungsverhältnis.
- Abgaben: Für Minijobber im Privathaushalt zahlen Sie niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung und weniger Umlagen und Steuern als bei gewerblichen Minijobs.
- Unfallversicherung: Mit der Anmeldung des Minijobbers wird dieser automatisch über die Unfallkasse unfallversichert. Diese Absicherung greift auch bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
Die Vorteile für Beschäftigte auf Minijob-Basis:
- Rentenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft,
- Urlaub und
- Kündigungsschutz.
Haushaltsscheckverfahren und die Minijob-Zentrale
Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, ihre Haushaltshilfe im Privathaushalt mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung anzumelden. Das Haushaltsscheckverfahren ist ein Meldeverfahren für Minijobber in Privathaushalten, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro nicht übersteigt. Um sicher zu sein, sollten Arbeitgeber daher von ihrer Putzhilfe eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass sie monatlich nicht mehr als 538 Euro verdient. Andernfalls muss die Putzkraft bei der Krankenkasse angemeldet werden und es fallen zusätzliche Sozialbeiträge an.
Denn mit der Anmeldung der Haushaltshilfe zahlen private Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Lohn einen Beitrag für die Sozialleistungen. Die Abgaben für Arbeitgeber betragen maximal 14,94 Prozent des Verdienstes der Putzhilfe. Sie werden von der Minijob-Zentrale halbjährlich per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht. Die Minijob-Zentrale informiert den Arbeitgeber regelmäßig, falls sich Änderungen bei den Abgaben ergeben.
Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt
Ihre private Haushaltshilfe können Sie entweder online, per Post oder telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden. Dafür benötigen Sie folgende Angaben:
- Ihre persönlichen Daten, also Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- Ihre Kontodaten für das SEPA-Basislastschriftmandat,
- persönliche Angaben der Haushaltshilfe, also Name, Adresse, Kontakt- und Geburtsdaten,
- Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe,
- Angaben zu Beschäftigung und Arbeitsentgelt der Haushaltshilfe und
- Betriebsnummer und Steuernummer Ihres Privathaushaltes. Falls diese nicht vorhanden ist, legt die Minijob-Zentrale diese für Sie an.