Asien, Afrika, Amerika – viele Urlaubsreisen führen in weit entfernte Länder. Denken Sie bei Ihrer Reiseplanung frühzeitig daran, die Gültigkeit Ihres Reisepasses zu überprüfen. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten für ein vorläufiges Reisedokument oder einen Expresspass, um ins Ausland einreisen zu können.
Kosten für den Reisepass
Alles rund um Reisepass beantragen, Seitenzahl und Kosten
Gültigkeit überprüfen
Eine Fernreise sollte rechtzeitig geplant und gut vorbereitet werden. Damit vermeiden Sie unnötigen Stress und zusätzliche Kosten. Für Reisen außerhalb des europäischen Schengen-Raums benötigen Sie als deutscher Staatsbürger einen gültigen Reisepass. Dieser muss bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig sein. Viele Länder erlauben eine Einreise jedoch nur, wenn der Reisepass mindestens noch sechs Monate nach geplanter Ausreise Gültigkeit hat.
Einen Reisepass beantragen
Das Beantragen eines Reisepasses ist nicht kompliziert. Sie benötigen nur wenige Unterlagen: Ihren Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren alten Reisepass. Die Abteilung für Passangelegenheiten finden Sie im zuständigen Bürgeramt oder Rathaus. Für die Antragstellung müssen Sie persönlich vorstellig werden und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, ob Sie auf Ihrem Amt die Kosten für den Reisepass mit Ihrer Bankkarte oder in Bar begleichen können. Bis zur Fertigstellung Ihres Reisepasses dauert es in der Regel drei bis vier Wochen.
Die Unterschiede bei den Kosten
Die Kosten für einen Reisepass können variieren. Sie hängen von der gewünschten Seitenzahl, dem Alter des Antragstellers und der Vorlaufzeit für die Bearbeitung (Expresspass) ab. Sie haben die Wahl zwischen einem Reisepass mit 32 Seiten oder 48 Seiten. Der 48-seitige Reisepass eignet sich besonders für Vielreisende und Geschäftsleute. Der Kinderreisepass ist für Kinder unter 12 Jahren und deutlich günstiger.
Kostenübersicht beim Reisepass
Art des Reisepasses | Gebühr | Gültigkeit |
Reisepass bis 24 Jahre mit 32 Seiten | 37,50 EUR | 6 Jahre |
Reisepass bis 24 Jahre mit 48 Seiten | 59,50 EUR | 6 Jahre |
Reisepass für Erwachsene mit 32 Seiten | 60 EUR | 10 Jahre |
Reisepass für Erwachsene mit 48 Seiten | 82 EUR | 10 Jahre |
Vorläufiger Reisepass | 26 EUR | 1 Jahr |
Kinderreisepass |
13 EUR | Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres |
Der Expresspass
Wenn Sie vor Ihrer Auslandsreise feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist oder Sie kurzfristig einen neuen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser kann dank der elektronischen Datenspeicherung innerhalb von 72 Stunden an Ihre zuständige Behörde geschickt werden. Die Antragstellung muss jedoch bis elf Uhr erfolgen und rechtzeitig an die Bundesdruckerei übermittelt werden. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit fallen für den Expresspass erhöhte Gebühren an.
Kostenübersicht Expresspass
Art des Reisepasses | Gebühr | Gültigkeit |
Expresspass bis 24 Jahre mit 32 Seiten | 69,50 EUR | 6 Jahre |
Expresspass bis 24 Jahre mit 48 Seiten | 91,50 EUR | 6 Jahre |
Expresspass für Erwachsene mit 32 Seiten | 92 EUR | 10 Jahre |
Expresspass für Erwachsene mit 48 Seiten | 114 EUR | 10 Jahre |
Fragen und Antworten
Sie benötigen für die Einreise in alle Länder außerhalb der Europäischen Union einen gültigen Reisepass.
Gestohlene Ausweisdokumente werden oft zum Identitätsmissbrauch genutzt. Es ist wichtig, dass Sie bei Verlust des Reisepasses durch Diebstahl unverzüglich die Polizei informieren. Mit der Verlustbescheinigung der Polizei erhalten Sie im Ausland beim zuständigen Konsulat Ersatzdokumente für Ihre Einreise in die Heimat.
Welche Länder den vorläufigen Reisepass akzeptieren, teilt Ihnen das Auswärtige Amt mit. Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Seit dem 1. März 2017 wird ein neuer, fälschungssicherer Reisepass ausgestellt. Zu den Sicherheitsmerkmalen zählen ein holographisches Lichtbild und ein Fingerabdruck. Der Fingerabdruck wird bei Beantragung des Reisepasses aufgenommen. Bei Kindern unter sechs Jahren entfällt der Fingerabdruck als Identifikationsmerkmal.