Unternehmensspende für das Gemeinwohl

Gutes tun und Steuern sparen

6. November 2018

Mit Unternehmensspenden kommen Betriebe ihrer sozialen Verantwortung nach. Gleichzeitig bedeutet gemeinnütziges Engagement einen Imagegewinn und es stärkt die Mitarbeiterbindung. Wie Sie ein passendes Projekt finden und welche Vorteile Unternehmensspenden für Ihre Firma haben, erfahren Sie hier.

Soziales Engagement: vielfältige Möglichkeiten

Viele Unternehmen wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Deshalb spenden sie für wohltätige Zwecke. Ob lokal oder international, sozial oder humanitär, Umwelt- oder Bildungsprojekt: Engagement kann viele Gesichter haben. Mit den erhaltenen Geldspenden beschaffen gemeinnützige Organisationen zum Beispiel dringend benötigte Mittel wie Medikamente oder Decken. Aber auch Sach- und Lebensmittelspenden helfen karitativen Einrichtungen bei ihrer Mission. Unternehmen haben die Wahl, ob sie ihre Zuwendungen gezielt einem Projekt zugutekommen lassen oder eine Organisation generell bei ihrer Arbeit unterstützen wollen. Soziales Engagement kann regelmäßig, saisonal oder auch einmalig erfolgen.

Das richtige Projekt auswählen

Sie haben viele Möglichkeiten, sich gemeinnützig zu engagieren. Um Ihr Engagement für Außenstehende verständlich zu machen, sollte das ausgewählte Projekt zu Ihrem Unternehmen passen. Ist Ihr Betrieb fest in der Region verwurzelt, bieten sich Spenden für lokale Einrichtungen und Projekte an. So unterstützen Sie das Gemeinwohl in Ihrer unmittelbaren Nähe – zum Beispiel mit Geld für den heimischen Sportverein oder mit Büchern für die örtliche Grundschule.

Unternehmensspende und Imagegewinn

Die wohltätige Arbeit hat einen positiven Nebeneffekt: Sie kommt dem Image Ihres Unternehmens zugute. Zudem festigt sie in der Regel die Mitarbeiterbindung. Denn die Belegschaft identifiziert sich eher mit einem Betrieb, der seiner sozialen Verantwortung nachkommt. Mit Aktionen, bei denen sich Ihre Mitarbeiter am Engagement beteiligen können, sammeln Sie zusätzliche Pluspunkte.

Steuervorteile für uneigennützige Spenden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Unternehmensspenden von der Steuer absetzen. Laut Einkommenssteuergesetz gilt das ausschließlich für Spenden an gemeinnützige Organisationen. Nur freiwillige und uneigennützige Wohltaten bringen steuerliche Vorteile. Ist eine Gegenleistung für die Spende vereinbart, gilt sie als Sponsoring und ist nicht absetzbar. Des Weiteren dürfen Spender und Empfänger der Spenden in keiner wirtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. Je nach Rechtsform gelten Spenden als Sonder- oder Betriebsausgaben. In jedem Fall benötigen Sie eine amtlich anerkannte Spendenquittung.

Besuchen Sie Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.