12. Dezember 2017
Kleinunternehmen gründen
Der Weg in die Selbstständigkeit
Sie möchten den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit wagen und ein Kleinunternehmen gründen? Als zukünftiger Existenzgründer sollten Sie einiges beachten, damit Sie Ihr Unternehmen erfolgreich aufbauen können.
Gewerbeanmeldung
Mit einer lukrativen Geschäftsidee und ausreichend Kundennachfragen kann sich der Weg in die Selbstständigkeit lohnen. Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen, müssen Sie es beim zuständigen Gewerbeamt anmelden – ausgenommen es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Die Kosten für die Beantragung des Gewerbescheins variieren je nach Region stark. Zur steuerlichen Erfassung füllen Sie einen Fragebogen aus. Dort machen Sie Angaben zum Unternehmen und führen unter anderem den Firmennamen sowie die voraussichtlichen Umsätze und Erträge auf. Im weiteren Verlauf wird für Sie als Gewerbetreibender eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer notwendig. Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe und Handwerker müssen keine Kammerbeiträge entrichten. Die Berufsgenossenschaften sowie die Bundesagentur für Arbeit kommen nur im Falle einer Mitarbeitereinstellung auf Sie zu.
Umsatzsteuerregelung und Steuererklärung
Sie können ein Kleinunternehmen nur dann gründen, wenn Sie jährlich weniger als 260.000 Euro umsetzen. Gemäß Umsatzsteuergesetz sind Sie dann von der Umsatzsteuer befreit – vorausgesetzt, Ihre umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen betragen im ersten Jahr maximal 17.500 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro. Damit genügt für Sie als Unternehmensgründer bei der Steuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Nebenberuflich selbstständig machen
Sie müssen nicht Ihren Job kündigen, um ein Kleinunternehmen zu gründen. Machen Sie sich zunächst nebenberuflich selbstständig. So sind Sie finanziell abgesichert. Prüfen Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag. Gibt es Regelungen oder Einschränkungen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit? Es ist empfehlenswert, Ihren Arbeitgeber über Ihre Pläne zu informieren. Durch die zusätzliche Belastung dürfen Sie weder Ihre Pflichten als Arbeitnehmer vernachlässigen noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. Kontaktieren Sie außerdem Ihre Krankenkasse, sodass das zusätzliche Entgelt bei der Berechnung Ihrer Versicherung berücksichtigt wird. Für Ihre Steuererklärung ist es unerheblich, ob Sie neben- oder hauptberuflich selbstständig sind. Ihre Nebeneinkünfte müssen Sie in der Steuererklärung auflisten, sofern sie höher als 410 Euro im Jahr sind.