Durch Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. Doch wie ist die Entgeltumwandlung auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsabrechnung dargestellt? Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Unterlagen auf Richtigkeit prüfen.
So wird die Lohnabrechnung mit betrieblicher Altersvorsorge korrekt dargestellt
Lohn- und Gehaltsabrechnung richtig lesen
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, zahlen Arbeitnehmer monatlich einen Teil ihres Bruttolohns in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein. Der Arbeitgeber kann sie dabei mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützen. Die Sparbeiträge sind steuerfrei und es sind keine Sozialabgaben dafür fällig.
Oft findet die Entgeltumwandlung in Form einer Einzahlung in eine Lebens- oder Rentenversicherung statt. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "Direktversicherung" gebräuchlich. Eine Variante der Direktversicherung ist zum Beispiel die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Bei dieser Form der Altersversorgung zahlen die Versicherungsunternehmen die monatlichen Sparbeiträge in Aktienfonds ein.
Angaben zur bAV in der Lohnabrechnung
Neben den persönlichen Daten der Mitarbeiter wie dem Geburtsdatum und den sozialversicherungsrechtlichen Angaben sind seit 2013 auch Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu finden. Der eingezahlte Sparbetrag – auf der Lohnabrechnung unter "Betr. AV. AN lfd.ST-frei" angegeben – wird dabei vom Bruttolohn oder Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag steuerfrei ist, reduziert sich das zu versteuernde Gehalt (Steuer-Brutto).
Daraus wird die Höhe der Sozialabgaben und Steuern ermittelt. Diese werden ohne Anrechnung des Sparbetrags vom Gesamt-Brutto abgezogen. Von diesem Netto-Lohn oder -Gehalt wird schließlich noch der Betrag abgezogen, den die Mitarbeiter in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben. Am Ende der Lohnabrechnung ist dann der Netto-Auszahlungsbetrag zu finden.
Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die in die bAV eingezahlten Sparbeiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Der höchste Sparbeitrag, der sich steuerfrei umwandeln lässt, liegt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag liegt bei vier Prozent.
Das Gehalt ist ein fester Betrag, den der Arbeitsgeber monatlich in gleicher Höhe auszahlt. Dies erfolgt unabhängig von der Arbeitszeit. Der Lohn hingegen ist abhängig von den erbrachten Arbeitsstunden. Somit kann er von Monat zu Monat variieren.