Verrechnungsschecks werden zwar nicht mehr häufig genutzt, aber manchmal muss man sie doch noch einlösen. So werden sie zum Beispiel verwendet, um Gewinne aus Preisausschreiben oder Spenden auszuzahlen. Auch Krankenkassen nutzen sie noch, um Gutschriften zu erstatten oder Versicherer, um Schäden zu begleichen.
Verrechnungsscheck einlösen
Auch in Zeiten des Online-Bankings gibt es noch Verrechnungsschecks
Was bedeutet Verrechnung?
Auf einem Verrechnungsscheck steht handschriftlich, gestempelt oder gedruckt der Vermerk "nur zur Verrechnung". Damit ist eine Bargeldauszahlung nicht gestattet. Auch bei Streichung des Vermerks erfolgt ausschließlich eine Gutschrift auf ein Girokonto. Dieses Verfahren minimiert das Risiko des Missbrauchs. Löst ein Unbefugter einen Verrechnungsscheck ein, ist nachvollziehbar, auf welches Konto das Geld gebucht wurde.
Gutschrift erfolgt mit Verzögerung
Der Begünstigte eines Verrechnungsschecks kann in der Regel nicht sofort über das Geld verfügen, denn die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt, bis das Geld vom Konto des Scheckausstellers abgebucht wurde. Dieser darf einen Scheck daher nur dann weitergeben, wenn sein Konto ausreichend gedeckt ist – entweder durch Guthaben oder eine entsprechende eingeräumte Kontoüberziehung. Die Bank, die den Scheck annimmt, prüft dies, bevor sie das Geld auf ein anderes Konto überweist.
So lösen Sie einen Verrechnungsscheck ein
Um einen Verrechnungsscheck einzulösen, benötigen Sie in der Regel ein Formular. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Bank oder laden Sie auf deren Website herunter. Sie müssen es ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit dem Scheck reichen Sie es bei der Bank ein, bei der Sie auch ein Girokonto haben. Eine reine Online-Abwicklung zum Einlösen des Schecks ist nicht möglich.
Formular richtig ausfüllen
Auf dem Formular müssen Sie die Kontonummer oder Kundenkennung des Scheckausstellers notieren – also nicht Ihre eigene. Sie finden sie auf dem Scheck selbst. Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einlösen wollen, müssen Sie die Vorlagefristen beachten: bei deutschen Schecks acht Tage, bei europäischen Schecks 20 und bei anderen Ländern 70 Tage. Nach Ablauf der Frist sind die Banken nicht mehr dazu verpflichtet, den Scheck anzunehmen. Die meisten Banken sind aber sehr kulant.
Unterschied zum Barscheck
Ein Verrechnungsscheck ist nicht zu verwechseln mit einem Barscheck. Ein Barscheck kann bei einer Bank gegen Bargeld eingetauscht werden. Im Gegensatz zum Verrechnungsscheck kann der Empfänger den Barscheck nicht einfach bei seiner Hausbank einlösen, sondern muss die ausstellende Bank aufsuchen. Einen Verrechnungsscheck lösen Sie hingegen bei Ihrer eigenen Bank ein, damit sie Ihnen den Betrag auf Ihrem Konto gutschreibt, also "verrechnet". Oft fallen Gebühren an, wenn Schecks – egal welcher Art – eingereicht werden.