Den richtigen Umgang mit Geld kann man nicht früh genug lernen. Das Kinderkonto unterstützt Sie und Ihr Kind dabei. Damit lernt Ihr Kind frühzeitig Dinge, die es später zum alltäglichen Leben braucht.
Kinderkonto – Konto für Kinder eröffnen
Das Konto für die Nachwuchssparer
So funktioniert ein Kinderkonto
Ein Kinderkonto ist ein Girokonto, das speziell auf die Bedürfnisse der heranwachsenden Sparer ausgerichtet ist. Sind die Kinder noch klein, kann es als reines Ansparkonto genutzt werden, zum Beispiel für Geldgeschenke. Werden die Kinder älter, können die Eltern weitere Funktionen des Kontos freischalten, sodass der Nachwuchs nach und nach den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Geld lernt.
Das mitwachsende Konto der Volksbanken Raiffeisenbanken
Das Kinderkonto der Volksbanken Raiffeisenbanken wächst gemeinsam mit dem jungen Sparer, es passt sich den sich ändernden Bedürfnissen immer an. Obwohl die Eltern bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes die Kontrolle über das Kinderkonto haben, läuft es auf den Namen des Kindes – eine tolle Erfahrung für den Nachwuchs, der bereits früh Verantwortung für das eigene Konto übernehmen kann. Oft sind Kinderkonten auch für die ersten Jahre kostenfrei. Wie viel Zinsen auf das eingezahlte Geld kommen können, hängt neben dem aktuellen Zinssatz natürlich auch von der Sparsumme ab.
Ansparkonto – für einen guten Start
Sind die Kinder noch klein, kann das Kinderkonto als Ansparkonto eingerichtet werden. Auf dieses reine Sparkonto können dann zum Beispiel die Eltern oder Großeltern Geldgeschenke einzahlen. Das Guthaben wird verzinst. Soll das Ansparkonto zu einem späteren Zeitpunkt in ein Girokonto umgewandelt werden, bleibt die IBAN erhalten.
Lernkonto – den Umgang mit Geld lernen
Werden die Kinder älter und können mehr Verantwortung übernehmen, wird das Ansparkonto in ein Lernkonto umgewandelt. Eltern können hier individuell bestimmen, wann die Sparfunktion des Kontos erweitert wird und welche Funktionen freigeschaltet werden. Wenn gewünscht, können die jungen Kunden eine eigene girocard (Debitcard) für das Kinderkonto bekommen und haben dann selbst die Möglichkeit, über das angesparte Guthaben zu verfügen. Mithilfe der Kontoauszüge können sie und ihre Eltern einen Überblick über die Ausgaben und Einnahmen behalten.
Jugendkonto – für mehr Freiheit
Sind die Kinder im Jugendalter und verdienen vielleicht in einem Ferien- oder Nebenjob bereits ihr erstes eigenes Geld, wird es Zeit, dass sich das Konto der veränderten Lebensrealität seiner Inhaber anpasst. Das Girokonto für Jugendliche bietet die Möglichkeit für Überweisungen, das Aufladen des Guthabens des Prepaid-Handys, bargeldloses Bezahlen und OnlineBanking. Eine Kontoüberziehung ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit möglich. Eltern können ihren Nachwuchs also ruhigen Gewissens das eigene Geld verwalten lassen.
So eröffnen Sie ein Kinderkonto für Ihren Nachwuchs
Ein Kinderkonto können Sie in jeder Filiale einer Volksbank oder Raiffeisenbank eröffnen. Der Berater der Volksbank oder Raiffeisenbank in Ihrer Nähe informiert Sie gerne umfassend. Für die Eröffnung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder Pass des Kindes,
- Steuer-ID des Kindes,
- Pass bzw. Reisepass beider Eltern, bzw. Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht,
- Steuer-ID der Eltern.
Beachten Sie, dass unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ebenfalls den entsprechenden Beschluss benötigen. Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen sollten ihre Heiratsurkunde zur Eröffnung mitbringen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Filiale. Gerne können Sie den Sparanfänger zur Eröffnung seines eigenen Kontos mitbringen.
Fragen und Antworten zum Kinderkonto
Eine Eröffnung des Kontos ist prinzipiell ab der Geburt des Kindes möglich. So können von Beginn an Geldgeschenke für das Kind angespart werden oder Daueraufträge eingerichtet werden, die dem Nachwuchssparer zugutekommen sollen.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes können das Konto eröffnen. Großeltern oder andere Verwandte können das Konto nicht eröffnen. Ein Kind oder ein Jugendlicher kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten selbst ein Konto eröffnen. Nur wer volljährig ist, kann eigenmächtig ein Konto eröffnen.
Bei einem Kinderkonto handelt es sich um ein Girokonto, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird. Voraussetzung für die Überziehung des Kontos ist die Kreditfähigkeit des Kontoinhabers. Diese besteht erst ab der Volljährigkeit. Dies ermöglicht den Eltern, bis zur Volljährigkeit ihres Kindes ein Guthaben zu bestimmen, über das der junge Sparer auf seinem Konto verfügen kann.