Düsseldorfer Tabelle

Informationen zu Unterhalt und Selbstbehalt

Nach einer Trennung stellt sich häufig die Frage nach dem Kindesunterhalt. Wie viel das unterhaltspflichtige Elternteil zahlen muss, hängt von diversen Faktoren ab. Mithilfe der Düsseldorfer Tabelle lässt sich der voraussichtliche monatliche Unterhaltsbedarf eines minderjährigen oder volljährigen Kindes ermitteln.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht seit 1962 regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag eine tabellarische Übersicht aktueller Zahlen zum Unterhaltsbedarf eines Kindes. Die Angaben richten sich nach dem Mindestunterhalt laut § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zwar hat die Tabelle keine Gesetzeskraft, sie dient aber vielen Gerichten als Richtlinie bei der Unterhaltsberechnung.

Die Düsseldorfer Tabelle bildet vier Altersgruppen und seit 2022 15 Einkommensstufen ab. Letztere definieren sich anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. Bei der ersten Einkommensstufe und damit der ersten Zeile der Unterhaltstabelle handelt es sich um den Mindestunterhalt. Dieser stellt den Ausgangspunkt der Berechnung dar. Der für jede Einkommensstufe vorgeschriebene Prozentsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes gegenüber dem Mindestunterhalt aus. Wenn Sie den Mindestunterhalt für die jeweilige Altersstufe mit dem in der Tabelle angegebenen Prozentsatz der Einkommensgruppe multiplizieren und das Ergebnis durch einhundert dividieren, erhalten Sie die Höhe der Unterhaltszahlung für Ihr Kind.

Tipp: Unstimmigkeiten bezüglich des Unterhalts für ein Kind können schnell zum Rechtsstreit führen. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit einer Rechtsschutzversicherung  gegen mögliche Kosten abzusichern. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten.

Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, letztmalig zum 1. Januar 2024. Der Mindestunterhalt wurde für alle Altersgruppen erhöht. Wie bereits im Vorjahr wurden auch die Bedarfskontrollbeträge angepasst. Im Jahr 2022 wurde die Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro erweitert. Davor waren nur Einkommen bis zu einer Höhe 5.501 Euro berücksichtigt.  

Düsseldorfer Tabelle
  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen in EUR

Altersstufen in Jahren

(§1612 a Abs. 1 BGB)

Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
0 bis 5 6 bis 11 12 bis 17 ab 18
1. bis 2.100 480 551 645 689 100 1.200/1.470
2. 2.101 - 2.500 504 579 678 724 105 1.750
3. 2.501 - 2.900 528 607 710 758 110 1.850
4. 2.901 - 3.300 552 634 742 793 115 1.950
5. 3.301 - 3.700 576 662
774 827 120 2.050
6. 3.701 - 4.100 615 706 826 882 128 2.150
7. 4.101 - 4.500
653 750 878 938 136 2.250
8. 4.501 - 4.900 692 794
929 993 144 2.350
9. 4.901 - 5.300
730 838 981 1.048 152 2.450
10. 5.301 - 5.700
768 882 1.032 1.103 160 2.550
11. 5.701 - 6.400 807 926 1.084 1.158 168 2.850
12. 6.401 - 7.200 845 970 1.136 1.213 176 3.250
13. 7.201 - 8.200 884 1.014 1.187 1.268 184 3.750
14. 8.201 - 9.700 922 1.058 1.239 1.323 192 4.350
15. 9.701 - 11.200 960 1.102 1.290 1.378 200 5.050
             ab 11.201 nach den Umständen des Falles
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 01.01.2024

Spitzenverdiener müssen ihr Einkommen zur Berechnung des Unterhalts vorlegen.

Unterschied zwischen Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag

Der Selbstbehalt sorgt bei der Berechnung des Kindesunterhalts dafür, dass dem Unterhaltspflichtigen genügend Geld zum Leben bleibt und er nicht unter das Existenzminimum rutscht. Erwerbstätigen Unterhaltszahlern steht laut Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Minimalbetrag in Höhe von 1.450 Euro zu. Der Eigenbedarf für nicht Erwerbstätige beläuft sich auf einen Betrag von 1.200 Euro pro Monat.

Der Bedarfskontrollbetrag hingegen gewährleistet eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsberechtigten. Der Elternteil mit Kind darf also nach Erhalt des Unterhalts finanziell nicht besser dastehen als der zahlende Elternteil. Wenn nach Abzug des Unterhalts das Einkommen des Unterhaltspflichtigen geringer ist als der Bedarfskontrollbetrag, rutscht er in der Unterhaltstabelle in eine niedrigere Einkommensstufe.

Regelungen für das Kindergeld

Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Kindergeld. Wenn Ihr Kind nach der Trennung vorwiegend bei Ihnen im Haushalt lebt, erhalten Sie als Unterhaltsberechtigter in der Regel den gesamten Betrag. Da das Kindergeld grundsätzlich beiden Elternteilen zusteht, kann der unterhaltspflichtige Teil die Hälfte des Betrags von seinen Unterhaltszahlungen abziehen. Das trifft aber nur bei Kindern unter 18 Jahren zu. Bei Volljährigen ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf in der Düsseldorfer Tabelle anzurechnen.

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile prinzipiell dazu verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Ihrem Kind steht in der Regel je nach Altersstufe ein fester Bedarfssatz zu, dessen Höhe in der Düsseldorfer Tabelle festgehalten ist. Die Unterhaltspflicht besteht aber nur dann über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn Ihr Kind studiert oder sich in einer Ausbildung befindet. Eltern müssen grundsätzlich bis zum berufsqualifizierenden Abschluss des Kindes zahlen. Die Unterhaltsregelungen unterliegen jedoch mehreren Einschränkungen. Wenn Sie sich über die genauen Gegebenheiten informieren möchten, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, Ihren Versicherer oder einen Berater bei Ihrer Bank nicht ersetzen.

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Wie finde ich heraus, wie viel Unterhalt ich zahlen muss?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Übersicht über die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt, gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder. Durch Einordnung des eigenen Einkommens und des Alters der Kinder in der Tabelle lassen sich die aktuellen monatlichen Unterhaltsbeiträge ablesen.

Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?

Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht beiden Eltern je zur Hälfte zu, wird jedoch in voller Höhe an das Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt. Aus diesem Grund darf das Elternteil, welches unterhaltspflichtig ist, die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle entsprechen also nicht dem Zahlbetrag. Dieser ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Wie viel Unterhalt gibt es pro Kind mindestens?

Für das Jahr 2023 gelten aktuell folgende Mindestunterhaltssätze: 480 Euro für Kinder bis sechs Jahre, 551 Euro für Kinder bis zwölf Jahre und 645 Euro für Kinder bis 18 Jahre.