Um einen Kredit aufnehmen zu können, benötigen Sie Sicherheiten wie Ersparnisse oder Immobilien. In manchen Fällen reichen diese dem Kreditinstitut nicht aus und eine Bürgschaft ist nötig. Sie fragen sich, was das ist und worauf Sie dabei achten müssen? Wissenswertes zu Bürgschaftsarten erfahren Sie hier.
Was ist eine Bürgschaft und worauf muss ich achten?
Das sollten Bürge und Schuldner wissen
Wozu dient eine Bürgschaft?
Bei einer Bürgschaft erklärt sich eine Person dazu bereit, im Notfall für sämtliche ausstehenden Zahlungsforderungen aufzukommen, die an eine andere Person gerichtet sind. Sie besteht aus dem Bürgschaftsvertrag, der Bürgschaftserklärung und der Bürgschaftsurkunde. Es handelt sich dabei um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Das bedeutet: Es reicht aus, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger dazu verpflichtet, die Schulden des Hauptschuldners zu begleichen, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Weder Schuldner noch Gläubiger müssen den entsprechenden Vertrag unterschreiben. Die Bürgschaftserklärung beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Bürgschaftsverhältnis. Die Bürgschaftsurkunde bekommt der Gläubiger. Sie ist eine Art Schuldschein für die Bürgschaft, die der Bürge nach Erfüllung der Schuld zurückbekommt.
Durch eine Bürgschaft erhält der Gläubiger Sicherheit, denn so kann er sich vor möglichen Zahlungsausfällen schützen. Auch der Schuldner profitiert. Er kann einen Kredit – zum Beispiel einen Ratenkredit oder ein Darlehen für eine Baufinanzierung – von der Bank erhalten, obwohl er über keine ausreichende Bonität verfügt. Das vergrößert den finanziellen Spielraum von Bürgschaftsnehmern.
Bürgschaftsarten
Es gibt unterschiedliche Arten von Bürgschaften wie Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft und Bürgschaft auf erstes Anfordern. Bei einer Ausfallbürgschaft – auch "gewöhnliche Bürgschaft" genannt – steht dem Bürgen die sogenannte Einrede der Vorausklage zu. Er kann vom Gläubiger verlangen, dass es bei einem Zahlungsausfall zu einer Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und dessen Vermögen kommt. Erst wenn diesbezüglich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge einspringen, sobald der Schuldner ausstehende Forderungen nicht mehr begleicht. Es ist dem Bürgen nicht gestattet, die Zahlung solange zu verweigern, bis alle rechtlichen Mittel – vom gerichtlichen Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung – ausgeschöpft sind.
Im Fall einer Bürgschaft auf erstes Anfordern hat der Bürge sofort einzuspringen. Auch dann, wenn die Forderung nicht berechtigt ist oder sich gegen eine andere aufrechnen lässt. Erst im Anschluss kann er in einem Rückforderungsprozess unberechtigten Forderungen widersprechen.
Ehegattenbürgschaft
Bei einer Ehegattenbürgschaft tritt ein Ehepartner als Bürge für den anderen auf. So kann ein Gläubiger verhindern, dass die Verheirateten untereinander Vermögenswerte austauschen und er somit bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen Zugriff mehr darauf hat. Diese Art der Bürgschaft wird häufig von Kreditinstituten bevorzugt. Sie ist aber nur sinnvoll, wenn der Bürge über eine ausreichend gute Bonität verfügt. Die Ehegattenbürgschaft kann laut Bundesgerichtshof – kurz BGH – unter bestimmten Bedingungen sittenwidrig sein: Zum Beispiel dann, wenn der mithaftende Ehegatte finanziell stark überfordert ist oder die Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat.
Mietbürgschaft
Vor allem für junge Menschen, die über kein festes Einkommen verfügen, ist die Mietbürgschaft eine Alternative zur Barkaution. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft erhält der Vermieter als Mietsicherheit kein Geld, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Falls dann der Mieter seinen Verpflichtungen im Sinne des Mietvertrags nicht nachkommt, ist der Vermieter gegen Mietausfälle abgesichert. Zudem bietet die Bürgschaft auch Schutz bei Schadensfällen, die der Mieter in der Wohnung verursacht hat.
Avalkredit
Bei einem Avalkredit – auch Bankaval genannt – leistet die Bank ein Zahlungsversprechen gegenüber Dritten wie Lieferanten, Vermietern oder Kunden des Kreditnehmers. Sie übernimmt dabei eine Bürgschaft oder bietet eine Garantie für Leistungen beziehungsweise Zahlungen. Der Avalkredit ist häufig ein Beleg für die hohe Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.
Bürgschaft kündigen
Erst wenn der Schuldner seine Schuld beglichen hat, erlischt eine Bürgschaft. Im Todesfall übernehmen die Erben neben den Vermögenswerten auch die Schulden des Erblassers und damit den Bürgschaftsvertrag. Der Bürge hat allerdings das Recht, gegenüber dem Schuldner zu kündigen. Zum Beispiel, wenn sich die finanzielle Gesamtsituation des Schuldners wesentlich verschlechtert hat.