3. April 2020
Stundung Verbraucherdarlehen
Bundesregierung ermöglicht kostenlose Stundung von Verbraucherdarlehen
Kurz und knapp Was Sie jetzt wissen müssen
Weitere Informationen zur Stundung Ihres Privatkredits erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Neben den Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, stellt die Corona-Krise auch Privatpersonen vor neue finanzielle Herausforderungen. Wenn sich das Gehalt reduziert oder gar ausbleibt, kann es zum Beispiel schwierig werden, weiterlaufende Kreditraten zu begleichen. Der Gesetzgeber unterstützt nun dabei und ermöglicht eine kostenlose Stundung von Verbraucherdarlehen. Wie Sie eine Stundung beantragen, erfahren Sie hier.
Kostenlose Stundung von bis zu drei Monaten
Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung hat eine umfassende Neuregelung der darlehensvertraglichen Pflichten für Privatkredite erarbeitet, die die Stundung von Verbraucherdarlehen vereinfacht. Haben Sie Ihren Kredit vor dem 15. März 2020 bezogen, können die Ansprüche des Darlehensgebers sowohl auf Rückzahlung, Zins- und Tilgungsleistungen ab dem 1. April für drei Monate kostenfrei gestundet werden. Von dieser Regelung dürfen Sie Gebrauch machen, wenn Sie durch die Auswirkungen von COVID-19 in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und die Begleichung der Kreditrate unzumutbar ist.
Alle Informationen auf einen Blick
- Zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 haben Sie die Möglichkeit, die Rückzahlung sowie Zins- oder Tilgungsleistungen für Ihren Kredit kostenfrei zu stunden.
- Voraussetzung: Sie haben vor dem 15. März 2020 einen Privatkredit aufgenommen und durch die Corona-Krise unverschuldet außergewöhnlich hohe Einnahmeausfälle, sodass die Abzahlung des Kredits nicht zumutbar ist.
- Darlehensgeber dürfen den Vertrag innerhalb des genannten Zeitraums nicht aufkündigen.
- Einvernehmliche andere Vereinbarungen mit dem Kreditgeber sind ebenfalls möglich. So können Sie gegebenenfalls auch individuelle Konditionen festlegen, die zum Beispiel eine Stundung über den 30. Juni hinaus vorsehen. Der Ausschluss von Kündigungen während des Stundungszeitraums ist dabei jedoch unabdingbar.
Wer kann die Stundung von Verbraucherdarlehen beanspruchen?
Möchten Sie Ihre Kreditzahlungen aussetzen, muss Ihr finanzieller Engpass nachweisbar aus der Corona-Krise resultieren – zum Beispiel durch Kurzarbeit, Jobverlust oder ähnliches. Zudem müssen Sie versichern, dass die anstehenden Kreditraten nicht zumutbar sind. Das heißt, ein angemessener Lebensunterhalt oder der eines Unterhaltsberechtigten sind aktuell gefährdet.
So stunden Sie Ihr Verbraucherdarlehen
Um Ihnen in der aktuellen Corona-Krise die Stundung Ihres Verbraucherdarlehens zu erleichtern, können Sie Ihren Ratenplan auch von zu Hause aus anpassen. Nehmen Sie dafür einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrer Bank auf.
Kunden von easyCredit haben die Möglichkeit, die Ratenplananpassung direkt online vorzunehmen.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Bank oder die zuständigen Behörden nicht ersetzen.