Kindergeld

Finanzielle Hilfe für Familien

Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Familien finanziell bei der Grundversorgung ihrer Kinder. Es ist gesetzlich geregelt und die Antragstellung erfolgt bei der Familienkasse. Erfahren Sie, wann Eltern Kindergeld erhalten und wie der Kinderfreibetrag berechnet wird.

Wer erhält Kindergeld?

Kindergeld ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag, einer Sozialleistung für Eltern mit niedrigem Einkommen. Das Kindergeld soll die Grundversorgung Ihres Kindes sicherstellen und ist eine steuerliche Ausgleichszahlung. Es ist unabhängig vom Einkommen und es erhält nur ein Elternteil. Bei getrenntlebenden Eltern steht das Kindergeld dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.

  • Kindergeldberechtigt sind Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr – unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus.
  • Erziehungsberechtigt können zum Beispiel Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Großeltern sein.
  • Wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, erhalten Sie Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG.
  • Nach dem Bundeskindergeldgesetz – kurz BKGG – gelten für ausländische Mitbürger und im Ausland lebende Deutsche besondere Regelungen.


So beantragen Sie Kindergeld

Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Die Bearbeitung des Kindergeldantrags dauert vier bis sechs Wochen. Die Antragsstellung muss nicht direkt nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie können Kindergeld rückwirkend erhalten, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.

Benötigte Unterlagen für den Kindergeldantrag

Folgende Unterlagen und Angaben müssen Sie dem Antrag auf Kindergeld beifügen:

  • Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Ihre Steueridentifikationsnummer sowie die Ihres Kindes
  • Soweit bereits vorhanden die Kindergeldnummer
  • Ihre Bankverbindung

     

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes ist seit 2023 für alle kindergeldberechtigten Kinder gleich hoch.

Jahr 1. und 2. Kind 3. Kind Ab dem 4. Kind
2010 bis 2014 184 Euro
190 Euro
215 Euro
2015 188 Euro
194 Euro
219 Euro
2016 190 Euro
196 Euro
221 Euro
2017 192 Euro
198 Euro
223 Euro
2018 194 Euro 200 Euro 225 Euro
2019 204 Euro 210 Euro 235 Euro
2020 204 Euro 210 Euro 235 Euro
2021 219 Euro 225 Euro 250 Euro
2022 219 Euro 225 Euro  250 Euro 
2023 250 Euro 250 Euro  250 Euro

Ab wann gibt es Kinderfreibetrag statt Kindergeld?

Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zusammen. Er wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Der Kinderfreibetrag ergänzt das Kindergeld nicht, sondern gilt stattdessen. Dafür muss die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer ausfallen als das Kindergeld. Ein Steuervorteil ergibt sich ab einem Nettoeinkommen von knapp 40.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise ungefähr 77.500 Euro pro Jahr bei einem Kind für Verheiratete. Ob Erziehungsberechtigte bei der Einkommensteuer den Kinderfreibetrag erhalten, prüft das Finanzamt automatisch. Das im laufenden Jahr ausgezahlte Kindergeld wird dann am Jahresende als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag verrechnet.

Kindergeld für Minderjährige und Volljährige

Ab dem Monat der Geburt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes erhalten Erziehungsberechtigte uneingeschränkt Kindergeld. Für Volljährige besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter, wenn das Kind

  • Freiwilligendienst leistet,
  • eine Behinderung hat,
  • zur Schule geht,
  • seinen Ausbildungsplatz hat und seine erste Berufsausbildung beginnt oder sein erstes Studium absolviert,
  • arbeitssuchend beziehungsweise ausbildungssuchend ist (bis 21 Jahre)
  • oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

     

Um den Anspruch auf Kindergeld zu erhalten, sind diesbezüglich Nachweise erforderlich. Bestreiten die Kinder eine zweite Ausbildung oder ein Masterstudium, können die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen. Allerdings darf das Kind keine sogenannte schädliche Erwerbstätigkeit ausüben oder mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung selbst nicht für den Lebensunterhalt aufkommen kann, wird das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Dafür muss die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Kindergeld während Praktikum oder Au-Pair-Jahr

Ob Erziehungsberechtigte auch Kindergeld während Praktika oder Au-Pair-Zeiten ihres Kindes erhalten, ist rechtlich geregelt. Eltern von Au-Pairs sind weiterhin kindergeldberechtigt, wenn die Kinder während des Aufenthalts mindestens zehn Stunden Sprachunterricht pro Woche nehmen. Bei einem Praktikum sollte das Kind Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die für den angestrebten Beruf notwendig sind. Die Höhe der Praktikumsvergütung ist für den Kindergeldanspruch irrelevant.

Wann sind die Auszahlungstermine für das Kindergeld?

Für das Kindergeld gibt es keine festen Auszahlungstermine. Entscheidend ist die Endziffer der Kindergeldnummer. Für die Ziffer 0 erfolgt die Überweisung am Anfang des Monats, mit der Endziffer 9 kommt das Kindergeld meist erst zum Monatsende. Die Termine variieren von Monat zu Monat. Im Überweisungsplan der Familienkasse stehen genaue Datumsangaben für jeden Monat.

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